Projektvorschläge für Verbundvorhaben des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont Europa

  • Zuschüsse zwischen 50% und 100% des förderfähigen Finanzierungsanteils, max. 50.000 €
  • Für Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Kommunen
  • Fördert Einzelmaßnahmen zur Vorbereitung der Teilnahme an Ausschreibungen für EU-Forschungs- und Entwicklungsprojekte
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland
  • Kommunen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern

Wichtig: Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur in begründeten Einzelfällen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen zur Vorbereitung und Erstellung von Anträgen zu Ausschreibungen sowie zur Entwicklung von Projektvorschlägen für Verbundprojekte zu den thematischen Clustern zum zweiten Pfeiler von Horizont Europa.

Mit dem Zuschuss können Sie Einzelvorhaben für folgende Zwecke finanzieren:

  • Sondierung
  • Auf- und Ausbau von themenspezifischen Konsortien
  • Zusammenarbeit an der Entwicklung der Vorschläge

für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie bereiten ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben als Verbundvorhabenvor, für das es absehbar eine Förderoption gibt.
  • Sie beachten die Teilnahmebedingungen von Horizont Europa.
  • Eine ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl förderfähiger Institutionen aus den EU-27-Staaten sowie den an Horizont Europa assoziierten Staaten muss in den Konsortialbildungsplänen reflektiert sein.
  • Deutsche Antragsteller fungieren als geplanter Koordinator.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe: max. 50.000 €
  • Förderdauer: bis zu 12 Monate

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag beim DLR Projektträger EU-Büro des BMBF.

Wichtig: Sie können den Antrag jeweils zum 31.01, 31.05 und 30.09 eines Jahres, spätestens zum 30.09.2023 einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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