Klimaschutzinitiative - E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)

  • Zuschüsse von 25% der Anschaffungskosten, max. 2.500 € pro E-Lastenfahrrad
  • Für private und kommunale Unternehmen, freiberuflich Tätige, Kommunen, Hochschulen, Vereine, Verbände
  • Fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenfahrradanhängern im gewerblichen und kommunalen Bereich
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit
  • freiberuflich Tätige
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Kommunen
  • Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen)
  • rechtsfähige Vereine und Verbände

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten zur Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrradanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr neues E-Lastenfahrrad oder E-Lastenfahrradanhänger
    • ist serienmäßig und fabrikneu,
    • weist jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg und
    • Transportmöglichkeiten auf, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen aufnehmen
      können als ein herkömmliches Fahrrad.
  • Ihr gefördertes E-Lastenfahrrad oder E-Lastenfahrradanhänger befindet sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie betreiben das Rad nach der Anschaffung ohne Unterbrechung für mind. 3 Jahre.
  • Sie informieren öffentlichkeitswirksam über die Förderung ihres Vorhabens, insbesondere auf den geförderten Rädern und – sofern möglich – auf Ihrer Internetseite und/oder gut sichtbar am Standort des Vorhabens.
  • Sie werden Eigentümer der angeschafften Räder.
  • Sie schaffen das E-Lastenfahrrad oder den E-Lastenfahrradanhänger innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung an.
  • Sie haben mit dem Vorhaben vor Bewilligung noch nicht begonnen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 25% der Anschaffungskosten
  • Förderhöhe: max. 2.500 € pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Anschaffung von Lastenpedelecs und E-Lastenfahrradanhängern für den Personentransport oder für private Einsatzzwecke
  • Maßnahmen von Personen oder Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 29.02.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt