Klimaschutzinitiative - E-Lastenfahrräder in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)

  • Zuschüsse von 25% der Anschaffungskosten, max. 3.500 € pro E-Lastenfahrrad
  • Für private Unternehmen, freiberuflich Tätige, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen)
  • Fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenfahrradanhängern im gewerblichen Bereich
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit
  • freiberuflich Tätige
  • Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen)

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten zur Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr neues E-Lastenfahrrad oder Ihr neuer E-Lastenfahrradanhänger
    • bietet Transportmöglichkeiten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind,
    • kann mehr Volumen aufnehmen als ein herkömmliches Fahrrad,
    • weist ein zulässiges Gesamtgewicht von mind. 170 kg auf und
    • ist serienmäßig hergestellt und fabrikneu.
  • Ihr gefördertes E-Lastenfahrrad oder E-Lastenfahrradanhänger befindet sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie betreiben das Rad nach der Anschaffung ohne Unterbrechung für mind. 3 Jahre.
  • Sie haben mit dem Vorhaben vor Bewilligung noch nicht begonnen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 25% der Anschaffungskosten
  • Förderhöhe: max. 3.500 € pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Anschaffung von Lastenpedelecs und E-Lastenfahrradanhängern für den Personentransport oder für private Einsatzzwecke
  • Maßnahmen von Personen oder Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt