Modellprojekte zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs

  • Zuschüsse bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben oder Kosten
  • Für Gebietskörperschaften, Verkehrsverbünde, öffentliche und private Verkehrsunternehmen
  • Fördert die Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität, die Entwicklung attraktiver Tarife sowie die Vernetzung von Auskunfts- und Vertriebssystemen im ÖPNV
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Gebietskörperschaften
  • Verkehrsverbünde
  • öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die als Genehmigungsinhaber oder in deren Auftrag Beförderungsleistungen im ÖPNV erbringen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Gefördert werden insbesondere Maßnahmen in den folgenden Bereichen:

  • Verbesserung der Angebots- und Betriebsqualität
  • Entwicklung attraktiver Tarife
  • Vernetzung von Auskunfts- und Vertriebssystemen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre Maßnahmen sind in ein Gesamtkonzept für eine nachhaltige Mobilität eingebettet, das die verkehrliche, wirtschaftliche und finanzielle Tragfähigkeit auch nach Beendigung der Zuwendung sicherstellt und einen Beitrag zum Klimaschutz darstellt.
  • Bei Maßnahmen zur Vernetzung von Auskunfts- und Vertriebssystemen legen Sie darüber hinaus dar, welchen Beitrag diese zur Umsetzung der Roadmap „Digitale Vernetzung im öffentlichen Personenverkehr“ leisten.
  • Bei Maßnahmen zur Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln weisen Sie nach, dass diese mit anderen förderfähigen Maßnahmen verbunden werden und zur Umsetzung des Gesamtkonzeptes notwendig sind.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation sowie ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten zur Durchführung des Projekts.
  • Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung.
  • Mit dem Vorhaben darf bei Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.

Wie wird gefördert?

Förderart: Zuschuss

Förderumfang: bis zu 80 der zuwendungsfähigen Ausgaben oder Kosten

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung kumulieren mit Fördermitteln auf landesrechtlicher Grundlage bis zu 95% der projektbezogenen Ausgaben oder Kosten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen, die bereits für sich allein nach anderen Förderprogrammen des Bundes förderfähig sind
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Förderverfahren ist zweistufig ausgestaltet.

Ihren Antrag stellen Sie beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Im Rahmen des 3. Förderaufrufs konnten Sie Anträge bis zum 14.07.2023 stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2023

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt