Bundesförderung Serielle Sanierung

  • Zuschüsse bis 60% der förderfähigen Kosten, je nach Maßnahme und Unternehmensgröße
  • Für Unternehmen, Konsortien, gemeinnützige Organisationsformen, eingetragene Genossenschaften sowie Contractoren
  • Fördert die Entwicklung neuartiger Verfahren und Komponenten zur seriellen Sanierung im Gebäudesektor sowie die Etablierung neuer Sanierungsverfahren
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

Für die Module I und II

  • Unternehmen
  • Konsortien
  • gemeinnützige Organisationsformen
  • eingetragene Genossenschaften
  • Contractoren

Für Modul III

Was wird gefördert?

Sie können eine Förderung für die Entwicklung neuartiger Verfahren und Komponenten zur seriellen Sanierung im Gebäudesektor sowie die Etablierung neuer Sanierungsverfahren am Markt erhalten.

Gefördert werden folgende Maßnahmen in 3 Modulen:

  • Modul I – Durchführbarkeitsstudien: Förderfähig sind Pilotprojekte, welche die technische, rechtliche und wirtschaftliche Machbarkeit einer seriellen Sanierung untersuchen. Für förderfähige Entwicklungsvorhaben im Rahmen von Modul II können Durchführbarkeitsstudien bezuschusst werden.
  • Modul II – Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte: Förderfähig sind konkrete Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für serielle Sanierungskomponenten, konzeptionelle und praktische Entwicklungen sowie die Herstellung von Muster- und Prototypelementen und deren In-situ-Erprobung am Gebäude.
  • Modul III – ergänzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten: Förderfähig ist der Aufbau von Produktionskapazitäten zur industriellen Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen und damit verbundener Anlagen- und Gebäudetechnik.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie führen die Maßnahmen in Deutschland durch.
  • Der Stand der Technik efüllt die im Rahmen der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) festgelegten technischen Mindestanforderungen.
  • Als Fördermittelempfänger sind Sie in der Lage, den gesamten Eigenanteil der geförderten Investition zu tragen und bestätigen dies schriftlich.
  • Sie dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids mit der Maßnahme beginnen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • Modul I:
      • 60% der förderfähigen Kosten für KMU, max. 150.000 €
      • 50% der förderfähigen Kosten für alle übrigen Antragsberechtigten, max. 150.000 €
    • Modul II:
      • 35% der förderfähigen Kosten für KMU
      • 25% der förderfähigen Kosten für alle anderen Antragsberechtigten
    • Modul III:
      • 20% der förderfähigen Ausgaben bei kleinen Unternehmen und Kleinstunternehmen
      • 10% der förderfähigen Ausgaben bei mittleren Unternehmen

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen des Bundes, der Bundesländer sowie deren Einrichtungen
  • Maßnahmen politischer Parteien
  • Maßnahmen von Unternehmen der Fischerei und Aquakultur
  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2023

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt