Forschung an Fachhochschulen - Grenzüberschreitende Vernetzung (FH-Europa)

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Für staatliche und staatlich anerkannte Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in Deutschland
  • Fördert die Erstellung von Forschungsanträgen bei einschlägigen EU-Forschungsprogrammen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • staatliche und staatlich anerkannte Fachhochschulen (FH)
  • Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW)

in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Erstellung von Forschungsanträgen, die Sie bis zum 31.12.2023 bei der Europäischen Kommission einreichen können.

Gefördert werden insbesondere Anträge für Calls und ergänzende Programme in folgenden EU-Programmen:

  • Horizont Europa
  • Green Deal
  • EUREKA

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre Maßnahmen stehen im direkten Zusammenhang mit dem Aufbau und der Pflege von projektrelevanten Kontakten im europäischen Ausland und stellen einen Mehrwert bezüglich einer potenziellen Antragstellung dar.
  • Ihr Vorhaben gehört zum nicht wirtschaftlichen Bereich.
  • Als Partner eines Verbundprojekts regeln Sie Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Sie führen max. 2 Projekte zeitgleich durch

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 100% der förderungsfähigen projektbezogenen Ausgaben
  • Förderhöhe: bis zu 75.000 €
  • Förderdauer: max. 12 Monate

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Ausgaben für Grundausstattung, Infrastrukturleistungen
  • Aufträge an Dienstleister zur Unterstützung der Erarbeitung von wissenschaftlichen oder administrativen Antragsteilen
  • Reisekosten der Lehrvertretungen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ).

Wichtig: Sie müssen den Antrag bis zum 31.12.2023 stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2028

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt