Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Geschützter Portalbereich für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess.
https://www.wohnweb.nrw/
Geschützter Portalbereich für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten.
https://kommunenportal.nrwbank.de/
Geschützter Portalbereich für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/unwetterhilfe/
Das Programm ist befristet zum 30.06.2022, wobei die Antragsfrist bis zum 30.04.2022 lief.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen unabhängig von ihrer Rechtsform oder Größe, die durch die Folgen der Corona-Pandemie von einem plötzlichen Liquiditätsengpass betroffen sind oder über keinerlei Liquidität mehr verfügen und mind. seit dem 01.01.2019 aktiv am Markt sind (Gründungsdatum).
Sie erhalten ein Darlehen zur Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen in die soziale Infrastruktur Ihrer gemeinnützigen Organisationen für Vorhaben in Nordrhein-Westfalen.
Die Mehrwertsteuer können Sie nur finanzieren, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Eine 100%ige obligatorische Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank erleichtert den Darlehenszugang.
Sie können die Förderung mit Zuschüssen, die im Rahmen der Soforthilfeprogramme des Bundes und der Länder auf Grundlage der Geänderten Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 gewährt werden, kombinieren. Dabei müssen Sie die Höchstgrenze von 2,3 Mio. € je Antragsteller beachten.
Die Kombination mit KfW-Sonderprogrammen mit Haftungsfreistellung ist nicht möglich.
Eine Kumulierung mit Instrumenten des Wirtschaftsstabilisierungsfonds oder der aufgrund der Coronapandemie erweiterten Programme der Bürgschaftsbanken, sofern sich diese nicht unmittelbar auf das KfW-Sonderprogramm für gemeinnützige Organisationen beziehen, ist nicht möglich.
Die NRW.BANK schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Die verbindliche Anwendungsliste der Nachhaltigkeitsleitlinien ist unter www.nrwbank.de/anwendungsliste-nachhaltigkeit oder unter dem Abschnitt "Formulare und Merkblätter" zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit.
Die Gewährung von Darlehen für diese Programmvariante erfolgt auf der Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 (Geänderte Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020).
Bei Darlehensbeträgen größer 100.000 € ist die NRW.BANK verpflichtet, Informationen gemäß Anhang III der Verordnung der Kommission (EU) Nr. 702/2014 vom 25.06.2014 zur Gewährung des Darlehens innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt seiner Gewährung zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt unter folgendem Link www.wirtschaft.nrw/europaeisches-beihilferecht.
Dieser Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie den Dienst nicht erlaubt haben. Bitte klicken Sie hier, um Ihre Datenschutzeinstellungen zu ändern.
Sie wünschen sich eine individuelle Beratung zu den öffentlichen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten?
Wir unterstützen Sie gerne.
Um für Ihren Datenschutz zu sorgen, können Sie sich hier aussuchen, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Entscheiden Sie selbst oder sagen Sie uns einfach, dass Ihnen alle bzw. keine von uns vorgeschlagenen Cookies recht sind.