Technologietransfer-Programm Leichtbau (TTP LB) - Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für Unternehmen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen
  • Fördert FuE-Vorhaben zum branchenübergreifenden Wissens- und Technologietransfer im Leichtbau
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland
  • gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Übrigens: Als Forschungseinrichtung, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert wird, können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand erhalten.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum branchenübergreifenden Wissens- und Technologietransfer im Bereich Leichtbau erhalten.

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte zu folgenden Förderschwerpunkten:

  • Experimentelle Entwicklung im Bereich Leichtbau:
    • Entwicklung von Prototypen, Demonstrationsvorhaben, Pilotprojekten
    • Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld
  • Forschungsinfrastrukturen, die insbesondere der experimentellen Entwicklung dienen und die den interdisziplinären Wissens- und Technologietransfer unterstützen
  • Innovationscluster im Bereich Leichtbau zur gemeinsamen Nutzung von Anlagen und zum Austausch von Wissen
  • Prozessinnovationen zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen

Die Förderschwerpunkte werden in den folgenden fünf thematischen Programmlinien gefördert:

  • Technologieentwicklung zur Stärkung der deutschen Wirtschaft im Leichtbau
  • CO2-Einsparung und CO2-Bindung durch den Einsatz neuer Konstruktionstechniken und Materialien
  • CO2-Einsparung durch Ressourceneffizienz und -substitution
  • Demonstrationsvorhaben
  • Standardisierung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie sind durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen und für die Durchführung der Entwicklungsaufgabe personell und materiell geeignet.
  • Für das Projekt haben Sie einen Verwertungsplan für die spätere Ergebnisverwertung erstellt.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
    • Bonus für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU möglich

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie können Projektskizzen jeweils zum 01.04. und zum 01.10. eines Jahres, spätestens zum 01.10.2027, beim Projektträger Jülich (PtJ) Forschungszentrum Jülich GmbH einreichen.

Nehmen Sie vor der Einreichung Kontakt mit dem Projektträger auf.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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