progres.nrw - Programmbereich Research

  • Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, max. 40.000 € für eine Vollzeitstelle und max. 30.000 € für Forschungsgeräte
  • Für Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • Fördert Vorhaben in der Energieforschung
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Universitäten
  • Hochschulen
  • Forschungseinrichtungen

in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Vorhaben der Energieforschung erhalten, mit denen Sie die Anwendungspotenziale wissenschaftlicher Ergebnisse systematisch untersuchen und deren Erschließung vorbereiten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie führen die Vorhaben im nicht wirtschaftlichen Bereich Ihrer Universität, Hochschule oder Forschungseinrichtung durch.
  • Das dafür eingesetzte wissenschaftliche Personal verfügt über die erforderliche Fachkompetenz und einen Hochschulabschluss in einem für das Projekt relevanten Themenfeld und erhält ein Gehalt, das mindestens der Tarifgruppe 13 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst entspricht.
  • Die Projekte sollen einen Zeitraum von 6 Monaten nicht überschreiten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • 90% der förderfähigen Ausgaben
    • max. 40.000 € für eine Vollzeitstelle
    • max. 30.000 € für Forschungsgeräte
  • Bagatellgrenze: 2.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Projektträger Jülich – Forschungszentrum Jülich GmbH –.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt