Zukunftscluster-Initiative (Clusters4Future)

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben; Konzeptionsphase: max. 250.000 €; 3 Umsetzungsphasen: jeweils bis 5 Mio. € pro Jahr
  • Für Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereine und andere Organisationen; in der Umsetzungsphase auch für Unternehmen
  • Fördert die Konzeption und Umsetzung von regionalen Zukunftsclustern für innovative Projekte
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

Für die Konzeptionsphase:

  • staatliche und nichtstaatliche Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Verbände, Vereine und sonstige Organisationen mit Kompetenz in Forschung und Entwicklung (FuE) im nicht wirtschaftlichen Bereich

Für die Umsetzungsphase:

  • staatliche und nichtstaatliche Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Verbände, Vereine und sonstige Organisationen mit FuE-Kompetenz
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Was wird gefördert?

Zukunftsgestaltende Akteure aus Unternehmen, Gesellschaft und Wissenschaft, die in regionalen Clustern in Innovationsfeldern mit hohem Wachstumspotenzial zusammenarbeiten, können einen Zuschuss für folgende Arbeitsphasen erhalten:

  • 6-monatige Konzeptionsphase, in der Sie Strategien für ein regionales Zukunftscluster erarbeiten
  • bis zu 3 Umsetzungsphasen über jeweils 3 Jahre, in denen Sie anschließend Ihre Strategien für ein regionales Zukunftscluster umsetzen und innovationsunterstützende Aktivitäten durchführen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie bringen die Bereitschaft zur inter- und transdisziplinären Zusammenarbeit mit und haben durch Vorarbeiten insbesondere in den dafür erforderlichen, einschlägigen Fachgebieten Ihre Expertise nachgewiesen.
  • Für die Förderung der Konzeptionsphase legen Sie eine Wettbewerbsskizze vor, aus der hervorgeht, wie die Akteure der Innovationsregion Sie dabei unterstützen.
  • Die Partner eines Verbundprojekts wollen und können die Forschungsergebnisse zur breiten Anwendung bringen.
  • Sie verwerten die unmittelbaren Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • in der Konzeptionsphase bis 80% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare nicht wirtschaftliche Institutionen bis 100% der förderfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft der förderfähigen projektbezogenen Kosten)
    • bei nicht wirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken zusätzlich eine Projektpauschale von 20%
    • bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis 50% der förderfähigen projektbezogenen Kosten
  • Förderhöhe:
    • bis zu 250.000 € in der 6-monatigen Konzeptionsphase
    • bis zu 5 Mio. € für jede der 3 möglichen, aufeinander aufbauenden dreijährigen Umsetzungsphasen je Cluster und Jahr

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nicht mit anderen Bundes- und Landesprogrammen kombinieren.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist in der Konzeptionsphase und in der Umsetzungsphase zweistufig. Sie stellen Ihren Antrag beim Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich Lebenswissenschaften und Gesundheitsforschung (LGF).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2024

Eine Verlängerung bis zum 31.12.2031 ist geplant.

Weitere Informationen zum Programm:

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