Unterstützung von Unternehmen bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten durch Willkommenslotsen

  • Zuschüsse bis 70% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Kammern u.a. Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig sind und das duale Ausbildungssystem satzungsmäßig unterstützen
  • Fördert den Einsatz von Willkommenslotsen, die Unternehmen bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten unterstützen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Kammerorganisationen, insbesondere Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Kammern der freien Berufe und Landwirtschaftskammern
  • andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind und das duale Ausbildungssystem satzungsmäßig unterstützen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für den Einsatz sog. Willkommenslotsen erhalten, die Unternehmen bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten unterstützen. Mitfinanziert werden Informationsmaßnahmen, Beratungsleistungen und andere Maßnahmen der Lotsen.

Die Willkommenslotsen haben in ihren Regionen folgende Aufgaben:

  • Unternehmen für die Möglichkeit zu sensibilisieren, Fachkräfte unter den Geflüchteten zu rekrutieren
  • Information über die Rahmenbedingungen, die für Ausbildung und Beschäftigung Geflüchteter gelten, und Unternehmen so in die Lage versetzen, Einstellungsentscheidungen zu treffen
  • Unternehmen auf die Besetzung offener Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit Geflüchteten vorzubereiten
  • im Anschluss an eine (Stellen-)Besetzung dabei helfen, dass die Integration der Geflüchteten in den Unternehmen nachhaltig gelingt

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Willkommenslotsen haben i.d.R. eine Vollzeitstelle.
  • Die Willkommenslotsen werden nicht in Bereichen tätig, aus denen sich Interessenkonflikte zu der geförderten Beratung ergeben.
  • Sie weisen die Qualifikationen und Kenntnisse der vorgesehenen Willkommenslotsen nach.
  • Sie informieren klar und detailliert über Zielsetzung, Bedingungen, Verfahrensablauf und potenzielle Ansprechpartner des Förderprogramms.
  • Organisationen der Wirtschaft belegen bei Antragstellung ihre Gemeinnützigkeit durch eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes. Sie weisen die Beratungs-/Vermittlungstätigkeit auf Nachfrage durch geeignete Unterlagen nach.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • max. 70% der förderfähigen Ausgaben
    • förderfähig sind notwendige zusätzliche Personalausgaben, eine Sachausgabenpauschale von 7,7% der förderfähigen Personalausgaben und erforderliche Reisekosten

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nicht mit anderen öffentlichen Förderprogrammen kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Einrichtungen, an denen die öffentliche Hand direkt oder indirekt beteiligt ist
  • Universitäten und Fachhochschulen, ihre Institute und Einrichtungen
  • Stiftungen, Volkshochschulen, kommunale Wirtschaftsförderer und kirchliche Organisationen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können den Antrag bis zum 31.10. für das folgende Haushaltsjahr stellen.

Antragstelle ist der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der den Antrag an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde weiterleitet.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2023

Weitere Informationen zum Programm:

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