progres.nrw - Programmbereich Klimaschutz und -anpassung in Kommunen

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Kommunen, Kreise, deren Zusammenschlüsse, Zweckverbände, Eigenbetriebe und -gesellschaften, Unternehmen, juristische Personen
  • Fördert investive und nicht investive Maßnahmen im kommunalen Klimaschutz und in der Anpassung an den Klimawandel
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Städte, Gemeinden, Kreise, deren Zusammenschlüsse, Zweckverbände, Eigenbetriebe und Eigengesellschaften
  • sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für klimaschützende Maßnahmen und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben umsetzen:

  • Investitionen in den kommunalen Klimaschutz, die signifikant dazu beitragen, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren
  • Neu-, Erweiterungs- und Ersatzinvestitionen zur Anpassung an den Klimawandel
  • nicht investive Vorhaben, wenn sie
    • Investitionen in den kommunalen Klimaschutz oder die Klimaanpassung vorbereiten oder begleiten
    • kommunale Akteure für den Klimaschutz oder die Klimaanpassung sensibilisieren und ihre Handlungsbereitschaft erhöhen
    • treibhausgasmindernde Investitionen Dritter aus dem Bereich Klimaschutz und Energie anregen oder unterstützen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben geht über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
  • Das Vorhaben ist Teil eines integrierten Klimaschutzkonzepts.
  • Sie beginnen mit dem Vorhaben nicht vor der Bewilligung.
  • Die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen liegen vor.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: max. 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Bagatellgrenze: 12.500 €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung. Die Antragstellung erfolgt i.d.R. nach themenorientierten Projektaufrufen, ist aber auch unabhängig davon möglich.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2023

Weitere Informationen zum Programm:

Die Förderung erfolgt als De-mininis-Beihilfe bzw. unter Berücksichtigung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO).

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