Verantwortung, Innovation und Tatkraft im Rahmen der Entwicklung attraktiver ländlicher Räume (VITAL.NRW-Richtlinie)

  • Zuschüsse bis zu 65% der förderfähigen Ausgaben
  • Für LAG, Gemeinden, natürliche und juristische Personen, Teilnehmergemeinschaften, land- und fortwirtschaftliche Unternehmen
  • Fördert regionale Entwicklung in zugelassenen Qualifizierungsregionen im Rahmen des VITAL-Ansatzes
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • lokale Aktionsgruppen (LAG)
  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • natürliche und juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts
  • Teilnehmergemeinschaften
  • land- und forstwirtschaftliche Unternehmen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen, mit denen regionale Entwicklungsstrategien in zugelassenen Qualifizierungsregionen im Rahmen des VITAL-Ansatzes umgesetzt werden.

Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren:

  • Begleitung der Prozesse der ländlichen Entwicklung durch ein regionales Management sowie Aufbau und Unterstützung der Kapazitäten eines Netzwerkes
  • Maßnahmen zur Stärkung der sozialen, ökologischen, strukturellen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Integration und dauerhaften Ansiedlung von Migranten in ländlichen Gebieten
  • sonstige nicht flächenbezogene Maßnahmen des NRW-Programms „Ländlicher Raum 2014–2020“, welche die Voraussetzungen bestehender Förderrichtlinien erfüllen
  • Vorhaben der gebietsübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre Entwicklungsstrategie ist vom zuständigen Ministerium anerkannt.
  • Es liegt ein positiver Beschluss der jeweiligen LAG für Ihr Projekt vor.
  • Wirtschaftlichkeit und Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sind gesichert.
  • Sie weisen für die beantragten Objekte oder Flächen Nutzungsrechte von grundsätzlich 12 Jahren ab Fertigstellung nach.
  • Je nach Maßnahme müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 65% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe: abhängig von der Art der Maßnahme, max. 250.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag über die örtliche LAG an die zuständige Bezirksregierung.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2023

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe oder als De-minimis-Beihilfe im Agrarsektor.

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