Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)

  • Bundeszuschüsse bis 4.500 €, abhängig vom Nettolistenpreis des Fahrzeugs bei gleicher Preisanpassung durch den Hersteller und Datum der Zulassung
  • Für Privatpersonen
  • Fördert Kauf und Leasing von Elektrofahrzeugen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für den Kauf oder das Leasing von elektrisch betriebenen Fahrzeugen.

Den Zuschuss können Sie für folgende Maßnahmen verwenden :

  • Kauf oder Leasing von elektrisch betriebenen Neufahrzeugen gemäß der Definition des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) bei erstmaliger Zulassung im Inland
  • Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeugs gemäß der Definition des EmoG bei der zweiten Zulassung im Inland, wenn die Erstzulassung weniger als ein Jahr zurückliegt

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Für alle Fahrzeuge gilt:
  • Für Neufahrzeuge gilt:
    • Der Nettolistenpreis beträgt max. 65.000 € (ab 01.01.2024 max. 45.000 €).
    • Erwerb und Erstzulassung des Fahrzeugs sind nach dem 17.05.2016 erfolgt.
  • Für Gebrauchtfahrzeuge (Zweitzulassung) gilt:
    • Das Fahrzeug war max. 12 Monate erstzugelassen.
    • Die max. Laufleistung beträgt 15.000 km.
    • Das Fahrzeug wurde noch nicht gefördert.
    • Das Fahrzeug wurde bei einem Fahrzeughändler erworben.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte durch den Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss.
  • Höhe des Bundeszuschusses (inkl. Innovationsprämie bei Zulassung auf den Antragsteller vom 04.06.2020 bis zum 31.12.2024):
    • bei Beantragung ab 01.01.2023 bis einschließlich 31.12.2023
      • 4.500 € bei einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von max. 40.000 € (bei Leasing 1.500 € bis 4.500 €)
      • 3.000 € bei einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von mehr als 40.000 € bis 65.000 € (bei Leasing 1.500 € bis 3.000 €)
    • bei Beantragung ab 01.01.2024 bis einschließlich 31.12.2024
      • 3.000 € bei einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von max. 45.000 € (bei Leasing 1.200 € bis 3.000 €)
  • Anteil der Automobilindustrie: Der Bundeszuschuss wird nur gewährt, wenn der Netto-Kaufpreis des Fahrzeugs durch die Automobilindustrie gegenüber dem Netto-Listenpreis für den Endkunden in gleichem Umfang reduziert wird.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nicht mit öffentlichen Mitteln eines anderen Fördermittelgebers kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen und Kommunen
  • alle öffentlichen Einrichtungen des Staates, die den Begriff des öffentlich-rechtlichen Auftraggebers nach § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erfüllen
  • Automobilhersteller
  • Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist
  • Antragsteller, die eine Vermögensauskunft gem. § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 der Abgabenordnung abgegeben haben oder zu deren Abgabe verpflichtet sind

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) spätestens ein Jahr nach der Zulassung.

Anträge auf Innovationsprämie können Sie bis zum 31.12.2024 stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2024

Weitere Informationen zum Programm:

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