Fischwirtschaft, Fischerei und Aquakultur

  • Zuschüsse oder Ausgleichszahlungen von 25% bis 100% der förderfähigen Ausgaben
  • Für natürliche und juristische Personen im Bereich der Binnenfischerei und Aquakultur
  • Fördert ökologisch nachhaltige, innovative Maßnahmen in der Fischwirtschaft und Aquakultur
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen

Für die einzelnen Fördertatbestände gelten spezifische Einschränkungen.

Was wird gefördert?

Sie erhalten die Zuschüsse zur Umsetzung ökologisch nachhaltiger, ressourcenschonender, innovativer, wettbewerbsfähiger und wissensbasierter Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Binnenfischerei
  • Aquakultur
  • Vermarktungsmaßnahmen
  • Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie haben ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen.
  • Ihre Aquakulturmaßnahmen werden nur im Bereich Süßwasser umgesetzt.
  • Für eine Förderung von Aquakulturmaßnahmen ist ein Abschluss zum Fischwirt oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich.
  • Aquakulturvorhaben, bei denen in Ausrüstung oder Infrastruktur investiert wird, um zukünftigen Auflagen des Europarechts in Bezug auf Umweltschutz, Gesundheit von Mensch oder Tier, Hygiene oder Tierschutz nachzukommen, können bis zu dem Zeitpunkt unterstützt werden, an dem derartige Auflagen für die Unternehmen verbindlich werden.
  • Als Neueinsteiger im Aquakultursektor besitzen Sie angemessene Berufsqualifikationen, legen einen Geschäftsplan und – sofern die Investitionsausgaben über 50.000 € betragen – eine Durchführbarkeitsstudie mit Umweltprüfung vor.
  • Ihr Innovationsvorhaben führen Sie in Zusammenarbeit mit einer anerkannten wissenschaftlichen oder technischen Einrichtung, wie dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Universitäten oder Fachhochschulen, durch.
  • Zur Förderung von Produktionssteigerung, Modernisierung bestehender oder Bau neuer Aquakulturanlagen ist die Entwicklung auf den mehrjährigen nationalen Strategieplan für die Entwicklung der Aquakultur abgestimmt.
  • Bei einer Umstellung auf ökologische Aquakultur verpflichten Sie sich für mindestens 5 Jahre zur Einhaltung der Anforderungen an die ökologische Produktion.
  • Für Bauten und bauliche Anlagen halten Sie die Zweckbindungsfrist von 12 Jahren, für Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte von 5 Jahren ein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss oder Ausgleichszahlung
  • Förderumfang: 25% bis 100% der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Art und Größe des Antragstellers sowie Art und Umfang der Maßnahme
  • Bagatellgrenze: 4.000 € (für Aal-Besatzmaßnahmen 500 €)

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weiterführende Informationen zum Programm:

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