Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF)

  • Zuschüsse bis 350 € pro wöchentlich pro Teilnehmer für mind. 13 und max. 26 Wochen je Maßnahme
  • Für Träger überbetrieblicher oder vergleichbarer Berufsbildungsstätten
  • Fördert Kurse, die Geflüchtete und Zugewanderte an eine Ausbildung oder Einstiegsqualifizierung heranführen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts und
  • natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts, die Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder vergleichbaren Berufsbildungsstätten sind

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie Maßnahmen der Berufsorientierung und -vorbereitung für Geflüchtete und Zugewanderte mit besonderem Förder- und Sprachunterstützungsbedarf finanzieren.

Gefördert werden folgende Elemente:

  • Gewinnung von Teilnehmenden und Betrieben
  • Eignungseinschätzung und Dokumentation der Leistungszuwächse während der Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF)-Kurse
  • Werkstatttage in einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS), einer damit vergleichbaren Berufsbildungsstätte oder in Werkstätten und Praxisräumen von Kooperationspartnern
  • integrierte Vermittlung berufsbezogener Sprach- und Fachkenntnisse, Medienkompetenz
  • Betriebsphase
  • Begleitung der Teilnehmenden während der BOF-Kurse
  • Projektleitung und Vernetzung mit regionalen Partnern

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre Kurse wenden sich an Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber bzw. Geduldete mit Arbeitsmarktzugang, Vertriebene aus der Ukraine und Zugewanderte, die einen konkreten, individuellen, migrationsbedingten Förder- und Sprachunterstützungsbedarf haben, um eine Ausbildung zu durchlaufen. Zielgruppe sind auch deren Angehörige, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.
  • Die Flüchtlinge sollen insbesondere
    • die Vollzeitschulpflicht des zuständigen Bundeslandes erfüllt haben,
    • über keine in Deutschland anerkannte berufliche Erstausbildung verfügen,
    • in der Regel einen Integrationskurs absolviert oder entsprechende schulische Maßnahmen bzw. vergleichbare Vorbereitungsmaßnahmen abgeschlossen haben,
    • ausreichende Sprachkenntnisse (in der Regel Niveau B1) nachweisen,
    • über Kenntnisse des deutschen Ausbildungs- und Beschäftigungssystems verfügen,
    • eine Vorstellung davon haben, in welchen Berufsfeldern sie eine Berufsorientierung durchlaufen wollen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • in Vollzeit: 350 € je Teilnehmer pro Woche
    • in Teilzeit: 220 € je Teilnehmer pro Woche
    • 23 € für Fahrtkosten
    • bis zu 150 € für Kinderbetreuung pro Woche
  • Förderdauer: mind. 13 und max. 26 Wochen je Maßnahme

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können bis spätestens 2 Monate vor Beginn der geplanten Maßnahme einen Antrag stellen.

Ihr Antrag ist online über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zu stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2023

Weitere Informationen zum Programm:

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