Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, Härtefallhilfe KMU Energie NLE
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
Härtefallhilfe KMU Energie
Antragsportal für Härtefallhilfen für KMU in der Energiekrise - Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (UG/GmbH), die nicht älter als 36 Monate sind. Für Folgefinanzierungen sind bis zu 60 Monate möglich.
Sie können Wachstumskapital für Ihr Unternehmen erhalten durch eine Beteiligung der NRW.BANK, die das Kapital eines Investors (Business Angel oder privater Seedinvestor) in gleicher Höhe ergänzt. Der Investor bringt außer Kapital auch seine Expertise zum Beispiel in Form von Know-how und Netzwerk ein.
Mit dem Kapital können Sie unter anderem folgende Investitionen finanzieren:
Die Unterstützung kann in mehreren Finanzierungsrunden erfolgen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Der Business Angel oder privater Seedinvestor sowie die NRW.BANK übernehmen grundsätzlich die Finanzierung zu gleichen Teilen. Eine Finanzierung durch die NRW.BANK setzt eine marktkonforme Ausgestaltung voraus. Die Gründer haben einen erkennbaren Eigenbeitrag geleistet.
Der von dem Business Angel und/oder privaten Seedinvestor und der NRW.BANK übernommene Finanzierungsanteil ist in Form einer Bareinlage zu erbringen.
Sofern der erste Finanzierungsbedarf einen Betrag von 500.000 € übersteigt, ist der darüberhinausgehende Betrag allein durch den/die Gesellschafter beziehungsweise Gründer und/oder den Business Angel beziehungsweise weitere Investoren zu finanzieren.
Die NRW.BANK übernimmt in keinem Fall eine Lead Arranger-Funktion.
Der Business Angel kann auch Vertreter mehrerer Privatinvestoren
sein. Zwischen NRW.BANK und Privatinvestor wird eine
Kooperationsvereinbarung zwecks Vertretungsregelung
abgeschlossen.
Sollte eine beihilfefreie Finanzierung im Einzelfall nicht möglich
sein, ist eine Beteiligung der NRW.BANK unter Gewährung einer
De-minimis-Beihilfe möglich.
Die NRW.BANK schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Die verbindliche Anwendungsliste der Nachhaltigkeitsleitlinien ist unter www.nrwbank.de/anwendungsliste-nachhaltigkeit oder unter dem Abschnitt "Formulare und Merkblätter" zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Für erste Fragen und Hinweise zu der Antragstellung nehmen Sie bitte vorab Kontakt über seedcap@nrwbank.de auf. Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.
Ob die Beteiligung beihilfefrei gestaltet werden kann, ist vom Einzelfall abhängig und wird nach Antragstellung geprüft.
Die Eigenkapitalfinanzierungsaktivitäten werden wettbewerbsneutral gestaltet.
Ein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung der NRW.BANK besteht nicht.
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