Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • kommunale Zweckverbände

Sie können den Zuschuss an privatwirtschaftliche oder gemeinnützige Akteure weitergeben, wie z.B.:

  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
  • Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Wohneigentümergemeinschaften
  • Bürgerenergiegenossenschaften oder Quartiersgesellschaften als Zusammenschlüsse von Bürgerinnen und Bürgern zur gemeinsamen Energieerzeugung, -verteilung oder -nutzung (gegebenenfalls unter Beteiligung von Unternehmen oder kommunalen Gebietskörperschaften)
  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden, insbesondere Eigentümerstandortgemeinschaften

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes in den Kommunen und ihren Quartieren erhalten, um die Energieeffizienz deutlich zu steigern und auf erneuerbare Energieversorgung umzusteigen. Die CO2-Emissionen im Quartier sollen reduziert werden. Unterstützt wird insbesondere die beschleunigte Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung im Quartier.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts (Komponente A)
  •  Sanierungsmanagement (Komponente B)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

Ihr integriertes Quartierskonzept berücksichtigt folgende Aspekte:

  • Sie identifizieren alternative, effiziente und zu steigenden Anteilen erneuerbare lokale oder regionale Energieversorgungsoptionen oder innovative Sanierungsansätze (wie z.B. serielle Sanierung) und deren Energieeinspar- und Klimaschutzpotenziale für das Quartier.
  • Sie identifizieren die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung im Quartier.
  • Sie nehmen eine Bestandsaufnahme von Grünflächen, Retentionsflächen vor und beachten naturschutzfachliche Zielstellungen und die vorhandenen natürlichen Kühlungsfunktion der Böden.
  • Die Maßnahme steht im Einklang mit den nationalen Klimaschutzzielen sowie energetischen Zielsetzungen auf kommunaler Ebene.

Für die Beschäftigung eines Sanierungsmanagers/einer Sanierungsmanagerin müssen Sie insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Der Sanierungsmanager/die Sanierungsmanagerin verfügt u.a. über fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der energetischen Sanierung und der Energieversorgung sowie in den Bereichen Mobilitätsmanagement und grüne Infrastruktur.
  • Er oder sie verfügt über mind. 2 Jahre Erfahrung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 75% der förderfähigen Ausgaben (finanzschwache Kommunen: 90%)
  • Förderhöhe:
    • integriertes Quartierkonzept: max. 200.000 €
    • Sanierungsmanagement: max. 400.000 € pro Quartier
  • Bagatellgrenze: 5.000 €
  • Förderzeitraum:
    • integriertes Quartierkonzept: max. 1 Jahr
    • Sanierungsmanagement: max. 5 Jahre

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss i.d.R. mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen darf nicht höher sein als die Summe der Aufwendungen.

Sie können die Förderung jedoch nicht mit Zuschüssen aus der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • bereits abgeschlossene und durchfinanzierte Konzepte
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits angefallene Personalkosten
  • Ausgaben der kommunalen Wärmeplanung

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der KfW Bankengruppe in Berlin.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 10/2025
  • KfW-Information vom 26.11.2025

Kontakt

KfW Bankengruppe

Niederlassung Berlin

Charlottenstraße 33/33a
10117 Berlin

Hotline 0 30 20264-5555
Tel.: 0 30 20264-0

Formulare und Merkblätter

Weitere Förderangebote

Klimaschutzinitiative - Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben