Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier

  • Zuschüsse bis zu 75% der förderfähigen Kosten, max. 210.000 € für Sanierungsmanagement, bei Verlängerung max. 350.000 € pro Quartier
  • Für kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe
  • Fördert Konzepte für den Klimaschutz in Kommunen in Form von integrierten Quartierskonzepten und Sanierungsmanagement
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe

Sie können den Zuschuss an privatwirtschaftliche oder gemeinnützige Akteure weitergeben, wie z.B.:

  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund
  • Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Wohneigentümergemeinschaften
  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden, insbesondere Eigentümerstandortgemeinschaften

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes in den Kommunen und ihren Quartieren erhalten, um die Energieeffizienz deutlich zu steigern und auf erneuerbare Energieversorgung umzusteigen. Die CO2-Emissionen im Quartier sollen reduziert werden.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Erstellung eines integrierten Quartierskonzepts (Komponente A)
  •  Sanierungsmanagement (Komponente B)

Welche Voraussetzungen gelten?

Für die Erstellung integrierter Konzepte müssen Sie insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Konzept zeigt auf, worin die technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotentiale liegen, wie erneuerbare Energien in der Quartiersversorgung eingesetzt werden können und welche Möglichkeiten für die Anpassung an den Klimawandel im Quartier bestehen. Insbesondere soll dargestellt werden, mit welchen Maßnahmen die Kohlenstoffdioxid-Emissionen kurz-, mittel- und langfristig reduziert werden können.
  • Die Gestaltung einer nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität und einer grünen Infrastruktur im Quartier sowie der Einsatz digitaler Technologien sind Bestandteil des Konzepts.
  • Das Konzept sollte innerhalb eines Jahres ab Auftragserteilung fertiggestellt sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.

Für die Beschäftigung eines Sanierungsmanagers/einer Sanierungsmanagerin müssen Sie insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Der Sanierungsmanager/die Sanierungsmanagerin verfügt u.a. über fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der energetischen Sanierung und der Energieversorgung sowie in den Bereichen Mobilitätsmanagement und grüne Infrastruktur.
  • Er oder sie verfügt über mind. 2 Jahre Erfahrung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 75% der förderfähigen Kosten
  • Förderhöhe: für Sanierungsmanagement insgesamt max. 210.000 €, bei Verlängerung max. 350.000 € pro Quartier
  • Bagatellgrenze: 5.000 €
  • Förderzeitraum:
    • Fertigstellung und Abnahme des integrierten Konzepts möglichst innerhalb 1 Jahres
    • für Sanierungsmanagement: bis zu 3 Jahre, Verlängerung bis zu 5 Jahre möglich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss i.d.R. mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen darf nicht höher sein als die Summe der Aufwendungen.

Sie können die Förderung jedoch nicht mit Zuschüssen aus der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • bereits abgeschlossene und durchfinanzierte Konzepte
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits angefallene Personalkosten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der KfW Bankengruppe in Berlin.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 03/2023

Formulare und Merkblätter

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