Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen

  • Zuschüsse von 40% bis 90% der förderfähigen Kosten, abhängig von Maßnahme und Unternehmensgröße
  • Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland, die Eigentümer eines Binnenschiffes sind
  • Fördert Investitionen in Binnenschiffe zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, Reduzierung der Emissionen und Verbesserung der Energieeffizienz
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, die als Eigentümer eines Binnenschiffes (Güter- und Personenschiffe) in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind

mit Sitz in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Modernisierungsmaßnahmen von Binnenschiffen erhalten.

Gefördert werden folgende Investitionen:

  • zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit
    • Digitalisierung und Automatisierung
    • Verbesserung der Hydrodynamik oder des Antriebs
    • Maßnahmen für eine größere Einsatzfähigkeit bei Niedrigwasser
  • Reduzierung der Luftschadstoffemissionen
  • Verbesserung der Energieeffizienz

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie nutzen das Schiff beruflich für die Binnenschifffahrt.
  • Für das Binnenschiff liegt eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung vor.
  • Nach Abschluss des Vorhabens nutzen Sie das Binnenschiff mit der geförderten Ausrüstung mindestens 5 Jahre beruflich für die Binnenschifffahrt.
  • Sie halten die vorgegebenen Grenzwerte für Emissionen ein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 40% bis 90% der förderfähigen Kosten, abhängig von der Maßnahme und der Größe des Unternehmens
  • Förderhöhe: max. 4,5 Mio. € pro Vorhaben

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) stellen.

Für Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffemissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz werden im Internet separate Förderaufrufe mit Stichtagen veröffentlicht. Bei betrieblich notwendigen Ersatzinvestitionen kann auch außerhalb eines Aufrufs ein Antrag gestellt werden.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

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