Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)

  • Zuschüsse bis zu 85% der geschätzten Gesamtkosten der vorgesehenen Maßnahmen
  • Für EU-Mitgliedstaaten, die Maßnahmen zugunsten von Einzelpersonen, Verbänden und Arbeitgebern durchführen
  • Fördert aktive Arbeitsmarktmaßnahmen, deren Zweck es ist, entlassenen Arbeitnehmern möglichst schnell wieder zu einem festen Arbeitsplatz zu verhelfen
  • Fördergeber: EU

Wer wird gefördert?

  • EU-Mitgliedstaaten, in denen einzelne Regionen oder Unternehmen besonders schwer vom globalisierungsbedingten Strukturwandel sowie der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen sind
  • Einzelpersonen, Verbände und Arbeitgeber wenden sich an die für Deutschland zuständige Kontaktstelle des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF)

Was wird gefördert?

Der EGF unterstützt Maßnahmen der Mitgliedstaaten, um Entlassungen sozialverträglich abzuwickeln. Im Mittelpunkt der Förderung stehen aktive Arbeitsmarktmaßnahmen, deren Zweck es ist, den entlassenen Arbeitnehmern möglichst schnell wieder zu einem festen Arbeitsplatz zu verhelfen.

Gefördert werden Personen, die ihre Arbeit im Zuge der Digitalisierung, der Automatisierung, des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft oder aufgrund anderer Neuerungen verlieren, und zwar unabhängig von den Gründen für die Entlassung. Die betroffenen Unternehmen selbst werden nicht durch den EGF gefördert.

Mitfinanziert werden u.a. folgende Maßnahmen:

  • Hilfe bei der Arbeitssuche
  • Karriereberatung
  • Ausbildung und Umschulung
  • Betreuung und Coaching
  • Förderung von Unternehmertum und Unternehmensgründungen
  • Beihilfen für die Arbeitssuche
  • Einstellungsanreize für Arbeitgeber
  • Mobilitätsbeihilfen
  • Betreuungsbeihilfen
  • Fortbildungsbeihilfen
  • Beihilfen zum Lebensunterhalt

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere eine der folgenden Voraussetzungen beachten:

  • Innerhalb von 4 Monaten sind mind. 200 Entlassungen in einem Unternehmen sowie dessen Zuliefererbetrieben erfolgt.
  • Innerhalb von 6 Monaten sind mind. 200 Entlassungen in klein- und mittelständischen Unternehmen einer Branche und einer oder zwei aneinandergrenzenden Regionen erfolgt.
  • Innerhalb von 4 Monaten sind mind. 200 Entlassungen in mehreren kleineren und mittleren Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsklassen in einem Regierungsbezirk erfolgt.
  • Es sind zwar weniger als 200 Entlassungen erfolgt, diese haben eine besondere Bedeutung für den betroffenen Wirtschaftsraum.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 65 bis 85% der geschätzten Gesamtkosten der vorgesehenen Maßnahmen
  • Förderhöhe: bei Investitionen in die Selbstständigkeit, in Unternehmensgründungen und in die Übernahme von Unternehmen durch die Beschäftigten bis zu 22.000 € je entlassenen Arbeitnehmer
  • Förderdauer: 24 Monate ab Beginn der Antragstellung
  • Budget: jährlich EU-weit 210 Mio. €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Nur Mitgliedstaaten können einen Antrag auf Unterstützung bei der EU stellen.

Als Betroffene Einzelperson, Verband oder Arbeitgeber wenden Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die BA informiert dann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Ist der Antrag erfolgreich, setzt die BA in Abstimmung mit dem BMAS die Fördermaßnahmen um.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 01.01.2021 bis 31.12.2027

Weitere Informationen auf den Internetseiten der Europäischen Kommission:

Kontakt