Betriebliche Berufsausbildung im Verbund

  • Zuschüsse in Höhe von 4.680 € pro Ausbildungsplatz
  • Für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten
  • Fördert betriebliche Erstausbildungen im Verbund von Unternehmen und von Unternehmen mit Bildungsdienstleistern
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten und Sitz in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie betriebliche Ausbildungsplätze in einem Ausbildungsverbund bereitstellen. Der Verbund kann zwischen Betrieben und zwischen Betrieben und einem Bildungsdienstleister bestehen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Ausbildungszeit bei den Verbundpartnern beträgt mindestens 6 Monate und beim Ausbildungsvertrag abschließenden Unternehmen mindestens 12 Monate.
  • Der Antrag auf Förderung wird vor Abschluss des Ausbildungsvertrags gestellt.
  • Die zuständige Kammer bestätigt, dass das Unternehmen nicht allein ausbilden kann.
  • Bei Verbünden zwischen Betrieben sind die Verbundpartner unterschiedliche natürliche oder juristische Personen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: max. 4.680 € pro Ausbildungsplatz

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei Ihrer zuständigen Bezirksregierung.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Abschluss des Ausbildungsvertrags stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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