Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Geschützter Portalbereich für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess.
https://www.wohnweb.nrw/
Geschützter Portalbereich für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten.
https://kommunenportal.nrwbank.de/
Geschützter Portalbereich für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/unwetterhilfe/
Die KfW gewährt Hochwassergeschädigten eine kurzfristige Liquiditätshilfe. Sie bietet die Stundung von Zins- und Tilgungsleistungen sowie Laufzeitverlängerungen für bankdurchgeleitete Förderkredite im inländischen Fördergeschäft an. Anträge zur Stundung (bis zu 12 Monaten) sowie zur Verlängerung von Laufzeiten können Sie bis zum 31.12.2022 stellen.
Sie können einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschüssen für folgende besonders förderungswürdigen größeren Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien erhalten:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.
Ausgeschlossen ist die Kombination mit einem Kredit aus dem Programm Erneuerbare Energien „Standard“ für dieselbe Investitionsmaßnahme (Ausnahme: Tiefengeothermie zur kombinierten Wärme- und Stromerzeugung).
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.
Kommunen und Zweckverbände stellen ihren Antrag direkt bei der KfW.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Grundlage der Förderung:
Übrigens:
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Hotline 0800 539-9001
Tel.: 0 69 7431-0
Fax: 0 69 7431-2944
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