NRW.BANK.Studienbeitragsdarlehen

  • Mit Abschaffung der Studienbeitragspflicht zum WS 11/12 ist ein Neuabschluss nicht mehr möglich
  • Vertragsinhaber werden von der NRW.BANK weiter betreut
  • Hier finden Sie alle notwendigen Unterlagen

Aktueller Hinweis

Wir bitten Sie, uns Unterlagen wenn möglich nur per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Mit Abschaffung der Studienbeitragspflicht zum WS 11/12 ist ein Neuabschluss nicht mehr möglich. Vertragsinhaber werden von der NRW.BANK weiter betreut.

Hinweis zum Maßnahmenplan gemäß Art. 28 Abs. 2 Benchmark-Verordnung (EU) 2016/1011

Die NRW.BANK verwendet für die Berechnung der zurückzuzahlenden Darlehensbeträge im Rahmen des Förderprogrammes NRW.BANK.Studienbeitragsdarlehen sowie im Rahmen des Ausfallfonds für Studienbeitragsdarlehen einen veränderlichen Referenzzinssatz, den EURIBOR.

Für die Verwendung solcher Referenzzinssätze legt die Verordnung (EU) 2016/2011, die sog. Benchmark- Verordnung, neue Vorgaben fest. Danach ist die NRW.BANK als Verwender solcher veränderlichen Referenzzinssätze nunmehr verpflichtet, einen sogenannten Maßnahmenplan vorzuhalten. Dieser Maßnahmenplan findet dann Anwendung, wenn ein verwendeter Referenzzinssatz, wegfällt oder sich wesentlich ändert. Sollte demnach der verwendete Referenzzinssatz EURIBOR wegfallen oder sich wesentlich ändern, bestünde die Notwendigkeit Ihren Darlehensvertrag anzupassen und den verwendeten Referenzzinssatz EURIBOR zu ersetzen.

Profitieren Sie als BAföG Empfänger von der Kappungsgrenze

Für BAföG-Empfänger gilt die „Kappungsgrenze“: Die Gesamtschuld aus BAföG und Studienbeitragsdarlehen ist auf 1.000 € pro Darlehenssemester begrenzt - alles, was darüber liegt, muss nicht zurückgezahlt werden.

Zur Berechnung Ihrer persönlichen Erlassmöglichkeiten benutzen Sie bitte unseren Tilgungs- und Kappungsrechner.

Beginnen Sie jetzt mit der vorzeitigen Rückzahlung und sparen Sie Zinsen

Ab sofort können Sie kurzfristig mit der Rückzahlung beginnen, entweder in Monatsraten oder in einer Summe.
So können Sie Ihre Schulden rasch verringern und bürokratischen Aufwand vermeiden.

Zur Berechnung Ihrer persönlichen Erlassmöglichkeiten benutzen Sie bitte unseren Tilgungs-und Kappungsrechner.

Zinssatz

Der Zinssatz ist variabel.

Er wird halbjährlich zum 15.06 bzw. 15.12 angepasst – aktuell beträgt er 0,00 % pro Jahr.

Hinweis zur Refinanzierung


Die Darlehen enthalten Mittel der Europäischen Investitionsbank (EIB) 

Ihr Ansprechpartner