Wir bitten Sie, uns Unterlagen wenn möglich nur per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Mit Abschaffung der Studienbeitragspflicht zum WS 11/12 ist ein Neuabschluss nicht mehr möglich. Vertragsinhaber werden von der NRW.BANK weiter betreut.
Die NRW.BANK verwendet für die Berechnung der zurückzuzahlenden
Darlehensbeträge im Rahmen des Förderprogrammes
NRW.BANK.Studienbeitragsdarlehen sowie im Rahmen des Ausfallfonds
für Studienbeitragsdarlehen einen veränderlichen Referenzzinssatz,
den EURIBOR.
Für die Verwendung solcher Referenzzinssätze legt die Verordnung
(EU) 2016/2011, die sog. Benchmark- Verordnung, neue Vorgaben fest.
Danach ist die NRW.BANK als Verwender solcher veränderlichen
Referenzzinssätze nunmehr verpflichtet, einen sogenannten
Maßnahmenplan vorzuhalten. Dieser Maßnahmenplan findet dann
Anwendung, wenn ein verwendeter Referenzzinssatz, wegfällt oder
sich wesentlich ändert. Sollte demnach der verwendete
Referenzzinssatz EURIBOR wegfallen oder sich wesentlich ändern,
bestünde die Notwendigkeit Ihren Darlehensvertrag anzupassen und
den verwendeten Referenzzinssatz EURIBOR zu ersetzen.
Profitieren Sie als BAföG Empfänger von der Kappungsgrenze
Für BAföG-Empfänger gilt die „Kappungsgrenze“: Die Gesamtschuld aus BAföG und Studienbeitragsdarlehen ist auf 1.000 € pro Darlehenssemester begrenzt - alles, was darüber liegt, muss nicht zurückgezahlt werden.
Zur Berechnung Ihrer persönlichen Erlassmöglichkeiten benutzen Sie bitte unseren Tilgungs- und Kappungsrechner.
Beginnen Sie jetzt mit der vorzeitigen Rückzahlung und sparen Sie Zinsen
Ab sofort können Sie kurzfristig mit der Rückzahlung beginnen,
entweder in Monatsraten oder in einer Summe.
So können Sie Ihre Schulden rasch verringern und bürokratischen
Aufwand vermeiden.
Zur Berechnung Ihrer persönlichen Erlassmöglichkeiten benutzen
Sie bitte unseren Tilgungs-und Kappungsrechner.