Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Wir bitten Sie, uns Unterlagen wenn möglich nur per E-Mail zur Verfügung zu stellen. Mit Abschaffung der Studienbeitragspflicht zum WS 11/12 ist ein Neuabschluss nicht mehr möglich. Vertragsinhaber werden von der NRW.BANK weiter betreut.
Die NRW.BANK verwendet für die Berechnung der zurückzuzahlenden Darlehensbeträge im Rahmen des Förderprogrammes NRW.BANK.Studienbeitragsdarlehen sowie im Rahmen des Ausfallfonds für Studienbeitragsdarlehen einen veränderlichen Referenzzinssatz, den EURIBOR.
Für die Verwendung solcher Referenzzinssätze legt die Verordnung (EU) 2016/2011, die sog. Benchmark- Verordnung, neue Vorgaben fest. Danach ist die NRW.BANK als Verwender solcher veränderlichen Referenzzinssätze nunmehr verpflichtet, einen sogenannten Maßnahmenplan vorzuhalten. Dieser Maßnahmenplan findet dann Anwendung, wenn ein verwendeter Referenzzinssatz, wegfällt oder sich wesentlich ändert. Sollte demnach der verwendete Referenzzinssatz EURIBOR wegfallen oder sich wesentlich ändern, bestünde die Notwendigkeit Ihren Darlehensvertrag anzupassen und den verwendeten Referenzzinssatz EURIBOR zu ersetzen.
Für BAföG-Empfänger gilt die „Kappungsgrenze“: Die Gesamtschuld aus BAföG und Studienbeitragsdarlehen ist auf 1.000 € pro Darlehenssemester begrenzt - alles, was darüber liegt, muss nicht zurückgezahlt werden.
Zur Berechnung Ihrer persönlichen Erlassmöglichkeiten benutzen Sie bitte unseren Tilgungs- und Kappungsrechner.
Ab sofort können Sie kurzfristig mit der Rückzahlung beginnen,
entweder in Monatsraten oder in einer Summe.
So können Sie Ihre Schulden rasch verringern und bürokratischen
Aufwand vermeiden.
Zur Berechnung Ihrer persönlichen Erlassmöglichkeiten benutzen Sie bitte unseren Tilgungs-und Kappungsrechner.
Der Zinssatz ist variabel.
Er wird halbjährlich zum 15.06 bzw. 15.12 angepasst – aktuell beträgt er 0,00 % pro Jahr.
Die Darlehen enthalten Mittel der Europäischen Investitionsbank (EIB)
Im Folgenden finden Sie zusätzlich Informationen rund um das NRW.BANK.Studienbeitragsdarlehen
Möchten Sie eine Adress- Namens- oder Ratenänderung vornehmen, melden Sie sich gerne bei uns unter
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