Passgenaue Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie Integration von ausländischen Fachkräften

  • Zuschüsse bis zu 70% der förderfähigen Gesamtausgaben
  • Für Kammern und Organisationen, die gemeinnützig Auszubildende in ein duales Ausbildungsverhältnis vermitteln
  • Fördert Beratung von KMU bei Besetzung von Ausbildungsplätzen und Integration ausländischer Auszubildender
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Handwerkskammern
  • Industrie- und Handelskammern
  • Kammern der Freien Berufe
  • andere Organisationen der Wirtschaft, die gemeinnützig tätig sind und Auszubildende in ein duales Ausbildungsverhältnis vermitteln

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für die Beratung und Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU bei der Vermittlung von Auszubildenden. Folgende Ziele stehen dabei im Vordergrund:

  • passgenaue Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland
  • Integration von ausländischen jugendlichen Auszubildenden, insbesondere aus dem europäischen Ausland
  • Integration von ausländischen Fachkräften sowie von bereits in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Beratung von KMU bei der Rekrutierung von Auszubildenden
  • Vorauswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber
  • Durchführung von Bewerbungsgesprächen mit potenziellen Auszubildenden

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  •  Die beratenden Personen dürfen nicht in Bereichen tätig werden, aus denen sich Interessenkonflikte zu der geförderten Beratung ergeben.
  • Das Projektpersonal verfügt nachweislich über die erforderlichen Qualifikationen und Kenntnisse.
  • JOBSTARTER-Projekte, STARegio-Projekte oder Projekte über Bundes- oder Landesprogramme, die ein vergleichbares Ziel verfolgen, werden nicht in Anspruch genommen.
  • Sofern Sie bereits eine Förderung von Projekten mit vergleichbarer Zielsetzung erhalten, muss der Projektantrag eine Darstellung der Schnittstellen zu diesen Projekten einschließlich einer tragfähigen Aufgabenabgrenzung enthalten.
  • Sie belegen bei Antragstellung die Gemeinnützigkeit durch eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes. Die Beratungs-/Vermittlungstätigkeit weisen Sie auf Nachfrage nach.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 70% der förderfähigen Gesamtausgaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Sie müssen den Antrag bis zum 30.09. des dem Projektbeginn vorangehenden Haushaltsjahres stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2023

Weitere Informationen zum Programm:

Übrigens: Aufgrund der hohen Anzahl an Asyl- und Schutzsuchenden wurde die Förderung durch das Programm Unterstützung von Unternehmen bei der betrieblichen Integration von Flüchtlingen durch Willkommenslotsen erweitert.

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