Garantien für Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

  • Garantien i.H.v. 70% der Beteiligungssumme und ggf. i.H.v. 70% der Ertragserlöse aus der Beteiligung, max. 1 Mio. €
  • Für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften und KMU gemeinsam
  • Fördert Garantien zur Übernahme von Beteiligungen privater Kapitalbeteiligungsgesellschaften an KMU der gewerblichen Wirtschaft
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Kapitalbeteiligungsgesellschaften gemeinsam mit
  • kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU)

Was wird gefördert?

Sie können Garantien erhalten für Ihre Beteiligung als private Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) an KMU.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie erfüllen die in der Richtlinie genannten Bedingungen für KMU.
  • Es ist aufgrund Ihres plausiblen Unternehmenskonzeptes mittelfristig eine angemessene Rendite und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung zu erwarten.
  • Sie halten die Subventionswertgrenzen des KMU-Gemeinschaftsrahmens (gültige Fassung) der Europäischen Kommission ein.
  • Sie sorgen für die Durchführung rechtsverbindlich vorgeschriebener Umweltmaßnahmen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Garantie zur Sicherung einer Beteiligung
  • Förderumfang: 70% der Beteiligungssumme und ggf. 70% der vertraglich vereinbarten Ansprüche auf den Ertrag der stillen Beteiligung
  • Förderhöhe: mind. 50.000 €, i.d.R. max. 1 Mio. €
  • Förderdauer: bis zu 10 Jahre

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldungen
  • Ablösungen bestehender Kredite

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bei der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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