ERP-Mezzanine für Innovation

  • Finanzierungspaket aus Darlehen und Nachrangdarlehen, bis zu 100% der förderfähigen Kosten, bis max. 5 Mio. € pro Vorhaben
  • Für gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer und Angehörige der freien Berufe mit Sitz in Deutschland
  • Fördert marktnahe Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen
  • Fast-Track-Prüfung für kleinere Kredite
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit folgenden Merkmalen:
    • mehrheitlich in Privatbesitz
    • KMU oder größere mittelständische Unternehmen
    • Gruppenumsatz bis zu 500 Mio. €
  • Einzelunternehmer
  • Angehörige der freien Berufe

(mit Sitz) in Deutschland und im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können ein Finanzierungspaket aus Darlehen und Nachrangdarlehen für die marktnahe Forschung und Entwicklung neuer Produkte, neuer Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen erhalten.

Mit den Darlehen können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Tätigkeiten der experimentellen Entwicklung
  • mit einer genau definierten unteilbaren Aufgabe
  • mit klar festgelegten Zielen
  • die aus mehreren Arbeitspaketen, Tätigkeiten oder Dienstleistungen bestehen

Mitfinanziert werden:

  • Betriebsmittel
  • Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • vereinfacht ermittelte Kosten (alternativ bei De-minimis-Förderung)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Vorhaben übertrifft mit seinen Funktionen, Parametern oder Merkmalen die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen mit Blick auf den internationalen Stand der Technik oder ist für das geförderte Unternehmen neuartig.
  • Sie führen das Vorhaben selbst durch oder beteiligen sich wesentlich daran. Der Kern der Innovation liegt beim Unternehmen.
  • Es werden ausschließlich Kosten der Forschungs- und Entwicklungsphase gefördert.
  • Die Förderung endet mit dem Abschluss der für die kommerzielle Nutzung notwendigen Entwicklungsarbeiten.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe (KfW) vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Finanzierungspaket aus klassischem Darlehen (Fremdkapitaltranche) und Nachrangdarlehen (Nachrangtranche)
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Höchstbetrag: 5 Mio. € pro Vorhaben
  • Mindestbetrag: 25.000 €
  • Laufzeiten:
    • Fremdkapitaltranche: 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren
    • Nachrangtranche: 10 Jahre bei 7 Tilgungsfreijahren
    • 6 Jahre Mindestlaufzeit für Finanzierungspaket
    • 2 Jahre Mindestlaufzeit für reine Fremdkapitalfinanzierungen
  • Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung:
    • beim Finanzierungspaket: Anteil der Nachrangtranche abhängig vom Gruppenumsatz: bis einschl. 50 Mio. €: 60 %, darüber: 50 %
    • für alle Finanzierungen (Paket oder reines Fremdkapital): nach Fortschritt zu 100 % des Zusagebetrages
  • Abruffrist: 12 Monate nach Vertragsschluss
  • Sicherheiten:
    • Fremdkapitaltranche: banküblich
    • Nachrangtranche: keine Sicherheiten erforderlich

Weitere Vorteile

Die KfW bietet eine beschleunigte Risikoprüfung („Fast Track“) für kleinere Kredite mit Risikoübernahme an.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können das Finanzierungspaket grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Ausgeschlossen ist die Kombination mit Forschungszulagen nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG).

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Treuhandkonstruktionen
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb)
  • Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Umschuldung und Nachfinanzierung bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 18.04.2024
  • KfW-Information vom 31.01.2023

Übrigens: Falls Ihr Vorhaben lediglich neu für Sie ist, können Sie eine reine Fremdkapitalfinanzierung über den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit in Anspruch nehmen.

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