ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

  • Kredite bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 25 Mio. € pro Vorhaben
  • Für gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer und Angehörige der freien Berufe mit Sitz in Deutschland
  • Fördert Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit folgenden Merkmalen:
    • mehrheitlich in Privatbesitz
    • KMU oder größere mittelständische Unternehmen
    • Gruppenumsatz bis zu 500 Mio. €
  • gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht
  • Einzelunternehmer
  • Angehörige der freien Berufe

(mit Sitz) in Deutschland und im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit für Finanzierungen in den Bereichen Innovation und Digitalisierung erhalten.

Gefördert wird der Investitions- und Betriebsmittelbedarf innovativer Unternehmen:

  • im Zusammenhang mit einem Innovationsvorhaben zur Neuentwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen, die neu für das Unternehmen sind
  • im Zusammenhang mit einem Digitalisierungsvorhaben

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Bei Innovationsvorhaben wird erwartet, dass Sie neue oder substanziell verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse oder Dienstleistungen entwickeln.
  • Ihr Digitalisierungsvorhaben erfüllt mind. eines der in der Merkblatt-Anlage aufgeführten Kriterien aus den Bereichen Produktion/Verfahren, Produkte oder Strategie/Organisation.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit maximal zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart:
    • Kredit
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Höchstbetrag:
    • 25 Mio. € pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben
    • 7,5 Mio. € pro Vorhaben innovativer Unternehmen
  • Mindestbetrag: 25.000 €
  • Förderdauer: Für Betriebsmittelkredite max. 24 Monate ab Vorhabensbeginn
  • Laufzeiten:
    • 2 bis 10 Jahre bei 1 bis 2 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • 12 Monate nach Zusage
    • 0,15% monatlich, ab dem 7. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Für Stromerzeugungsanlagen gilt: Wird eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (z.B. in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden. Die Kombination mit weiteren KfW-Förderprodukten ist nur dann möglich, wenn diese ebenfalls keine staatlichen Beihilfen enthalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Antragsteller, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50% am Antragsteller beteiligt sind
  • Unternehmens-/Beteiligungserwerb in Form von Share Deals
  • Treuhandkonstruktionen
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb)
  • Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Umschuldung und Nachfinanzierung bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 22.02.2024
  • KfW-Information vom 31.01.2023

Formulare und Merkblätter

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