Bundesgarantien für Direktinvestitionen im Ausland - Investitionsgarantien
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Garantien zur Absicherung von Auslandsinvestitionen bis zu 95% der Investitionssumme
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Für Unternehmen und Unternehmer mit Sitz oder Wohnsitz in Deutschland
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Fördert Direktinvestitionen im Ausland, indem politische Risiken abgesichert werden
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Fördergeber: Bund
mit Sitz bzw. Wohnsitz in Deutschland
Sie können eine Garantie für Direktinvestitionen im Ausland erhalten, um sich gegen politische Risiken abzusichern.
Folgende Direktinvestitionen, auf die Bar-, Sach- oder immaterielle Leistungen erbracht werden, können Sie absichern:
- Beteiligungen
- Kapitalausstattungen von Niederlassungen oder Betriebsstätten
- beteiligungsähnliche Darlehen von Gesellschaftern oder Dritten, z.B. der Bank
- andere vermögenswerte Rechte, z.B. Konzessionen, Schuldverschreibungen
Die Deckung umfasst folgende Fälle:
- Verstaatlichung, Enteignung oder ähnliche Maßnahmen
- Bruch rechtsverbindlicher Zusagen staatlicher oder staatlich kontrollierter Stellen
- Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Revolution, Aufruhr oder damit zusammenhängende terroristische Akte
- Zahlungsverbote oder Moratorien
- Unmöglichkeit der Konvertierung und des Transfers
Welche Voraussetzungen gelten?
Es müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
- Ihre Maßnahme hat investiven Charakter.
- Sie ist wirtschaftlich tragfähig und liegt im besonderen
Interesse der Bundesrepublik Deutschland.
- Ihr Vorhaben trägt zur wirtschaftlichen
Entwicklung des Empfängerlandes bei und genießt dort einen
ausreichenden Rechtsschutz.
- Förderart: Garantie
- Förderumfang: Deckung von bis zu 95% der im
Anlageland investierten Mittel gegen politische Risiken
- Förderhöhe: unbegrenzt
- Garantielaufzeit: i.d.R. bis zu 15 Jahre,
mehrfache Verlängerung um jeweils bis zu 10 Jahren möglich
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können die Investitionsgarantien mit Exportkreditgarantien
und Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFK-Garantien)
kombinieren.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie können Ihren Antrag unter Verwendung der vorgesehenen
Formulare bei der PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) stellen.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor
Durchführung der Investition stellen.
Grundlage der Förderung:
Weitere Informationen zum Programm:
(Link öffnet sich in einem neuen Fenster)