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Die NRW.BANK gewährt Mitarbeitenden und Pensionärinnen und Pensionären, deren Beschäftigungsverhältnis mit der Portigon AG (vormals WestLB Girozentrale) vor dem 1. Januar 1999 begründet wurde, Beihilfen gemäß den jeweils gültigen Beihilfevorschriften des Landes NRW.
Die Bearbeitung der eingereichten Beihilfeanträge erfolgt bis zum 31.12.2022 in Zusammenarbeit mit einem externen Partner, der BBZ Beihilfe- und Beratungszentrum GmbH.
Ab dem 1. Januar 2023 übernimmt das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV NRW) die Bearbeitung von Anträgen auf Beihilfe im Auftrag der NRW.BANK.
Über die Einzelheiten (z.B. Antragsformulare nebst Ausfüllhinweisen, Einreichung von Unterlagen, AnsprechpartnerInnen) werden wir alle Beihilfeberechtigten rechtzeitig schriftlich informieren.
Bis zum Übergang senden Sie Ihren ausgefüllten Antrag bitte weiterhin direkt an:
BBZ GmbH
Bruchstraße 54 a
67098 Bad Dürkheim
Aufgrund der Einführung des Kurzantrages im April 2019 entfällt die Möglichkeit, den Antrag elektronisch herunterzuladen und auszufüllen. Weitere Informationen zur Umstellung auf das digitale Verfahren entnehmen Sie bitte dem "Handlungsleitfaden zur Beantragung der Beihilfe ab April 2019". Mit jeder Abrechnung erhalten Sie ein neues Formular, in dem Ihre persönlichen Daten bereits vorgedruckt sind.
Bitte reichen Sie nur Kopien der Belege ein. Wir bitten Sie, die Belege nicht zu klammern, zu heften oder zu kleben. Die Belege werden von der BBZ gescannt und nicht zurückgeschickt.
Ihre Anfragen zu Zahnbehandlungen oder zu Behandlungen mit Voranerkennungsverfahren (z. B. ambulante Psychotherapie, stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, Implantatbehandlungen) richten Sie bitte direkt an die BBZ GmbH.
Auch bei Rückfragen zu Ihrer aktuellen Abrechnung wenden Sie sich bitte an die in Ihrer Leistungsabrechnung genannten AnsprechpartnerInnen bei der BBZ GmbH. Bitte beachten Sie die folgenden Sprechzeiten:
Montag bis Mittwoch: 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: 11.00 bis 13.00 Uhr
In der NRW.BANK stehen wir Ihnen für Fragen zum Umfang Ihres Beihilfeanspruchs unter der Rufnummer 0211 91741 4031 gerne zur Verfügung oder per E-Mail: beihilfe@nrwbank.de.
Wir sind zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Änderung der BVO NRW
Der Verordnungsgeber hat entschieden, dass die Kostendämpfungspauschale rückwirkend zum 01.01.2022 abgeschafft wird. Dies betrifft nur Aufwendungen, die nach dem 31.12.2021 in Rechnung gestellt wurden. Im Rahmen der Umsetzung dieser Gesetzesänderung wird die Kostendämpfungspauschale ab dem 13.04.2022 für das Jahr 2022 nicht mehr einbehalten. Die Erstattung bereits einbehaltener Kostendämpfungspauschalen erfolgt baldmöglichst.
Merkblatt Einkünfte und Bezüge
Bitte beachten Sie, dass gem. BVO NRW zum 01.01.2022 der Gesamtbetrag der Einkünfte für nicht selbst beihilfeberechtigte Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften von € 18.000,00 auf € 20.000,00 angehoben wurde. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Einkünfte und Bezüge“.
Auslandskrankenversicherung
Bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung zur Absicherung von Krankheits-, Beförderungs- und Rücktransportkosten ist der jährliche Versicherungsbeitrag bis zu einem Betrag von € 10,00 je Beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähiger Person beihilfefähig.
Femtosekundenlaser bei Katarakt-Operationen
Kataraktoperationen unter Einsatz eines Femtosekundenlasers stellen eine wissenschaftliche allgemein anerkannte Behandlungsmethode dar. Bei der Rechnungsstellung gilt, dass neben der Zielleistung nach GOÄ 1375 nur der Zuschlag für den Laser unter GOÄ 441 beihilfefähig ist (Erlass des Ministeriums für Finanzen -MBI.NRW 2017, S 764- vom 01.07.2017, 31.03.2021 und 09.12.2021). Die Aufwendungen für die künstliche Linse sind ab dem 01.01.2022 nur bis zu einem Betrag von € 300,00 je Auge beihilfefähig.