Erklärung zur Barrierefreiheit (BITV)

Die NRW.BANK ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.nrwbank.de.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. Juni 2022 erstellt.

Grundlage der Erklärung ist ein BITV/EN 301 549-Test, der am 23. Mai 2022 durch die Prüfstelle TWIN CUBES GmbH durchgeführt wurde.

Der BITV-Test basiert auf der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019. Er bezieht die Anforderungen der WCAG 2.1 mit ein. Der WCAG-Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 5. Juni 2018.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Im Rahmen des Tests wurden 11 unabhängig ausgewählte Seiten eingehend geprüft. 

Alle geprüften Webseiten wurden als BITV/EN 301 549-konform bewertet.

Prüfzeichen BIK BITV-konform

Link zum BITV-Test Prüfbericht

Nicht geprüft wurde die Barrierefreiheit der PDF-Dokumente. Diese sind derzeit überwiegend noch nicht barrierefrei nutzbar. Wir arbeiten daran, auch diese Dokumente in Zukunft barrierefrei zugänglich zu machen.

Durchsetzungsverfahren

Die NRW.BANK ist bemüht, Hinweise und Anfragen zur Barrierefreiheit zeitnah zu beantworten. Sollten Sie bei Ihrem Kontakt keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Nähere Informationen zur Ombudsstelle und zum Ombudsverfahren finden Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik 

Sie erreichen die Ombudstelle per E-Mail unter: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de 

Die Erklärung wurde zuletzt am 1. Juni 2022 überprüft.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Die NRW.BANK ist bemüht, Hinweise und Anfragen zur Barrierefreiheit zeitnah zu beantworten. Bitte füllen Sie die unten stehenden Felder aus.

Bei Fragen und Anregungen zur Barrierefreiheit auf www.nrwbank.de können Sie sowohl über das folgende Formular als auch telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen.

Wir schützen unsere Formulare vor der automatisierten Dateneingabe durch Roboter durch eine Verifizierung. Bitte klicken Sie auf den Button, um das Formular zu öffnen und zu bearbeiten.

Erfüllung der Anforderungen an die Barrierefreiheit (BFSG)

Dienstleistungsbeschreibung zu den Förderprogrammen der NRW.BANK

Diese Informationen sind Informationen, die nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erstellt wurden.

Kunden und Kundinnen, die ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung bauen oder erwerben möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen Förderdarlehen zu vergünstigen Zinsen bei der NRW.BANK bekommen. 

 

Der Weg zu einem vergünstigten Förderdarlehen führt vom Förderantrag über die Förderzusage bis hin zum Abschluss eines Darlehensvertrages mit der NRW.BANK.

 

Um das passende Förderdarlehen zu finden, ist auf der Internetseite der NRW.BANK ein barrierefreier „Chancenprüfer“ eingestellt. Hier bekommen Sie auch die zuständige Stadt oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) mitgeteilt, die vor Ort beraten und das weitere Vorgehen zum Förderantrag und Förderzusage erläutern kann.

 

Ihr passendes Produkt der Wohnraumförderung finden Sie hier: www.nrwbank.de/de/privatpersonen/ 

 

Dies ist nur eine Information. Das Wichtige und Verpflichtende steht in den Verträgen.

Kunden und Kundinnen können über die Förderprogramme der Wohnraumförderung hinaus, zinsgünstige öffentliche Förderdarlehen der NRW.BANK beispielsweise für Betriebsmittel, Gründungen oder Digitalisierungsvorhaben erhalten.

 

Die Vergabe der Darlehen erfolgt für die meisten Förderprogramme über das Hausbankenverfahren. Bei dem Hausbankenverfahren stellen Sie ihren Antrag für das Förderdarlehen über Ihre Hausbank (beliebige Geschäftsbank oder Sparkasse). Die Hausbank unterstützt Sie bei der Antragstellung, leitet Ihre Antragsunterlagen weiter und vermittelt zwischen Ihnen und der NRW.BANK, die letztlich über die Förderzusage entscheidet.

 

Weitere Informationen zu dem Hausbankenverfahren finden Sie hier im Überblick: www.nrwbank.de/hausbankenverfahren 

 

Neben dem Hausbankenverfahren bietet die NRW.BANK Förderdarlehen über das Kundenportal an. Die Antragsunterlagen können Sie direkt im Kundenportal unter www.nrwbank.de herunterladen und bearbeiten. 

 

Bei NRW.Mikrodarlehen können Sie sich alternativ über das STARTERCENTER NRW beraten lassen. Die geprüften Antragsunterlagen sowie die Stellungnahme des STARTCENTERS können anschließend im Portal hochgeladen werden. Bei NRW.MicroCrowd kann der vollständige Antrag mit Anlagen frühestens nach Abschluss des Projektes auf Startnext im Kundenportal hochgeladen werden und somit bei der NRW.BANK eingereicht werden. Nach inhaltlicher Prüfung des Antrags anhand der vorgelegten Unterlagen übersendet die NRW.BANK, bei positiver Darlehensentscheidung, dem/der Antragsteller(in) den Darlehensvertrag.

 

Ihr passendes Förderprodukt finden Sie in der Produktsuche: www.nrwbank.de/foerderprodukte

 

Dies ist nur eine Information. Das Wichtige und Verpflichtende steht in den Verträgen.

So verstehen wir Barrierefreiheit in der NRW.BANK

Wir möchten, dass alle Kundinnen und Kunden einen einfachen und verständlichen Zugang zu unseren Förderungen und Dienstleistungen haben.

Deswegen bemüht sich die NRW.BANK, für ihre Dienstleistungen an Verbraucherinnen und Verbraucher die geltenden Barrierefreiheitsanforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes, insbesondere aus § 14 BFSG i.V.m. § 3 Abs. 1 BFSG, sowie der Verordnung zum Gesetz (BFSGV) zu erfüllen.

Wie wir Barrierefreiheit sicherstellen

  • Die Vordrucke und Formulare werden allen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf der Internetseite der NRW.BANK in barrierefreier Form zur Verfügung gestellt. Insbesondere können sie sich PDF-Dateien über einen Screenreader vorlesen lassen.
  • Die Inhalte der Vordrucke und Formulare sind in einfacher Sprache verfasst (Sprachniveau B2). Soweit Gesetzestexte wiedergegeben werden oder gesetzliche Vorgaben eingehalten werden müssen, kann das Sprachniveau abweichen.
  • Jede Kundin und jeder Kunde hat eine(n) feste(n) Ansprechpartner(in), der/die sowohl telefonisch als auch per E-Mail erreichbar ist und individuell auf die Anforderungen und Bedürfnisse eingehen kann. 
  • In der Kommunikation mit unseren Kundinnen und Kunden steht die Verständlichkeit im Vordergrund. Informationen zu den Dienstleistungen in „leichter Sprache“ finden Sie hier: www.nrwbank.de/leichte-sprache. Auch können unsere Kundinnen und Kunden Informationen zur NRW.BANK auf unserer Webseite in Gebärdensprache erhalten: www.nrwbank.de/gebaerdensprache
  • Das Kundenportal, was allen Kundinnen und Kunden der NRW.BANK für Förderungen zur Verfügung steht ist technisch barrierefrei und ist BITV konform. Wir bemühen uns derzeit, alle dort auffindbaren Dokumente barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
  • Die Internetseiten der NRW.BANK ist für unsere Kundinnen und Kunden wahrnehmbar, verständlich, bedienbar und robust gestaltet. Nähere Informationen finden Sie in der Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß BITV.

Marktüberwachungsbehörde

Die neu geschaffene „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) überwacht die Erfüllung der Anforderungen an die Barrierefreiheit für die Dienstleistungen der NRW.BANK an Verbraucherinnen und Verbraucher. 

Wenn Sie der Meinung sind, dass die NRW.BANK die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, können Sie sich an die MLBF wenden. 

Ihre Anfragen und Meldungen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an: 

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“

Robert Richard
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de 

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Über unser Kontaktformular können Sie uns erreichen, wenn Sie Fragen oder Anregungen zur Barrierefreiheit haben. Sie können Beschwerden über die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen einreichen und weitere Informationen, auch zu den gesetzlichen Ausnahmen von den Barrierefreiheitsanforderungen, erhalten. 

So erreichen Sie uns vor Ort:

NRW.BANK – Düsseldorf 
Kavalleriestraße 22 
40213 Düsseldorf

NRW.BANK – Münster 
Friedrichstraße 1
48145 Münster