Nachhaltigkeit ist Teil der NRW.BANK
Die NRW.BANK bekennt sich im Einklang mit ihrem Errichtungsgesetz als Förderbank für Nordrhein-Westfalen zu ihrer unternehmerischen Verantwortung. Grundlegender Maßstab ihrer Tätigkeit ist dabei das Prinzip der Nachhaltigkeit. Das bedeutet, im Rahmen ihrer Möglichkeiten „den Bedürfnissen der heutigen Generation zu entsprechen, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse zu gefährden“.
Die NRW.BANK fördert und finanziert im Sinne ihrer Nachhaltigkeitsbestrebungen gezielt Vorhaben und Programme zur Verbesserung der wirtschaftlichen und ökologischen Lebensgrundlagen, der sozialen Entwicklung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen.
Mit ihrer Tätigkeit leistet die Förderbank auf der Landesebene Nordrhein-Westfalens einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der von den Vereinten Nationen verabschiedeten Nachhaltigkeitsziele – der 17 Sustainable Development Goals (SDGs). Die nachstehende, interaktive Grafik visualisiert, welchen konkreten Zielen die vergebenen Mittel im Geschäftsjahr 2023 zugutekamen, prozentual bemessen am Gesamt-Neuzusagevolumen der NRW.BANK. Klicken Sie auf eine der SDG-Kacheln, um mehr zum jeweiligen Ziel zu erfahren.
Angaben zum Fördervolumen:
Innerer Kreis (von innen nach außen):
1 % / 5 % / 10 % / 20 % / 30 % / 40 % / 50 %
Die über die Förderprogramme der NRW.BANK finanzierten Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den hier genannten Sustainable Development Goals leisten.