Gemäß den geltenden Förderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen, ist bei Bauvorhaben, die mit mehr als 500.000 Euro gefördert werden, durch ein Hinweisschild (Mindestgröße DIN A3 oder vergleichbare Größen) an der Baustelle auf die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen und den Bund hinzuweisen. Das Hinweisschild ist an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen.
Zur Umsetzung der Verpflichtung haben Sie zwei Alternativen:
- Anbringen eines exklusiven Hinweisschilds bzw. Banners mit den geforderten Inhalten
Für diese Schilder stehen fünf verschiedene Motive zur Auswahl. Sie finden diese unten auf der Seite.
Hinweisschild: Wenn Sie ein exklusives Schild aufstellen möchten, in dem ausschließlich auf die öffentliche Förderung hingewiesen wird, nutzen Sie bitte die Vorlagen und Hinweise im StyleGuide (verfügbar unten im Downloadbereich).
Banner: Stattdessen können Sie auch großformatige Banner (angepasst auf Standardmaße von Baugerüsten und
Bauzäunen) anbringen. Diese Banner werden vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des
Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK für Sie kostenlos bereitgestellt. Das Bestellformular für diese Banner
erhalten Sie zusammen mit Ihren Unterlagen von der NRW.BANK.
- Integration der geforderten Hinweise im Rahmen eines bereits geplanten oder bestehenden allgemeinen Bauschilds
Die Vorlagen hierfür finden Sie unten auf der Seite zum Download. Sie können zusätzlich zu den Vorlagen im DIN A-Format auch die Vorlagen mit abweichenden Seitenverhältnis nutzen. In jedem Fall muss die Abbildungsgröße mindestens das Flächenmaß des Formats DIN A3 erreichen. Die Wahl zwischen einer Abbildung im Hoch- oder Querformat steht Ihnen frei.
Alle Vorlagen sind so angelegt, dass sie proportional beliebig vergrößert werden können. Die Abbildung der Vorlagen darf nicht verändert werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an kommunikation@nrwbank.de.
Nutzungsbedingungen
Die nachfolgend bereitgestellten Vorlagen unterliegen dem deutschen Urheberrecht.
Die Vorlagen dürfen nur genutzt werden, um die Publizitätspflichten aus den jeweiligen Förderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen, die im StyleGuide „Hinweisschild Wohnraumförderung“ abgebildet werden, zu erfüllen.
Folgende Nutzungsarten sind innerhalb der Erfüllung von Publizitätspflichten nicht gestattet:
- Veränderung der Werke (z. B. Hinzufügen von weiteren Logos, Abändern von Texten),
- Veränderung der Abbildung der Werke (z. B. durch Zuschnitt oder Verzerrung),
- Lizenzierung an Dritte, mit Ausnahme der fotografischen Wiedergabe der Anwendung (z. B. Foto eines Bauschilds mit Förderhinweis, das in sozialen Medien gepostet wird).