Votum der berufsständischen Kammer oder Körperschaft einholen
Mit dem vollständigen Antrag nebst Anlagen gehen Sie auf die zuständige Kammer bzw. berufsständische Körperschaft zu. Diese sichtet den Antrag und die Gutachten und gibt ein Votum ab.
Antragsteller/-innen, die keiner berufsständischen Kammer/Körperschaft angehören, senden den Antrag direkt und ohne Votum an die NRW.BANK (s. nächstes Bild).