Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt

  • Zuschüsse bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Kommunen, gemeinnützige Träger, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen, Verbände
  • Finanziert Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Gestaltung sicherer, gesunder und menschengerechter Arbeitsbedingungen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland
    • Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden)
    • gemeinnützige Träger
    • Unternehmen
    • Bildungsträger
    • Forschungseinrichtungen
    • Verbände

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Maßnahmen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Gestaltung sicherer, gesunder und menschengerechter Arbeitsbedingungen in der Transformation der Wirtschaft und Arbeitswelt planen.

Gefördert werden Projekte mit Bezug zu den Politikwerkstätten des Programms ARBEIT: SICHER + GESUND zu einem oder mehreren der folgenden Themenfelder:

  • mobile Arbeit
  • Klimawandel und Auswirkungen auf die Arbeitswelt
  • Basisarbeit
  • psychische Gesundheit
  • künstliche Intelligenz im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie weisen die fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung eines Vorhabens nach.
  • Ihr Projekt nimmt Bezug auf den Expertenaustausch in den Politikwerkstätten, zielt auf eine Bedeutungszunahme des Arbeitsschutzes und eine Verbesserung der Arbeitsschutzorganisation in den Betrieben und trägt die Relevanz des Arbeitsschutzes in neue Akteursgruppen hinein.
  • Sie entwickeln Lösungen mit Vorbildcharakter für andere Betriebe und über Branchen hinweg.
  • Ihr Projekt kann sachgerecht und systematisch evaluiert werden.
  • Es liegt die schriftliche Zustimmung von einer Arbeitgeber- und einer Arbeitnehmervertretung (Sozialpartner oder Betriebsparteien) vor.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 70% der förderfähigen Ausgaben
  • Förderhöhe: wird im jeweiligen Förderaufruf festgelegt

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen, die zu Ihren Pflichtaufgaben gehören

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen Sie zunächst Ihre Projektideen in Form von aussagefähigen Skizzen ein.

Zur Umsetzung des Programms werden Förderaufrufe veröffentlicht.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird einen Dienstleister als programmumsetzende Stelle beauftragen, der in dem jeweiligen Förderaufruf benannt wird. Die jeweiligen Fristen und zu nutzenden Formulare werden zudem in den Förderaufrufen festgesetzt.

Im Rahmen des ersten Förderaufrufs konnten Sie Ihre Projektskizze bis zum 04.09.2023 einreichen.

Weitere Informationen finden Sie im Internet.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.05.2025

Weitere Informationen zum Programm:

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