Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 300.000 € für Stiftungsprofessuren
  • Für juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, wie Universitäten und Forschungseinrichtungen, Bildungsträger, Verbände und Körperschaften
  • Finanziert Forschungsprojekte im Bereich der Forschung zur Gesundheit in der Arbeitswelt einschließlich Nachwuchsgruppen und Stiftungsprofessuren
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts
    • freie und öffentliche Einrichtungen
    • Universitäten und Forschungseinrichtungen
    • Bildungsträger
    • Verbände
    • Körperschaften

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie Forschungsprojekte im Bereich der Forschung zur Gesundheit in der Arbeitswelt planen.

Gefördert werden folgende Vorhaben:

  • Nachwuchsgruppen und Stiftungsprofessuren als Maßnahmen zum Auf- und Ausbau struktureller und personeller Ressourcen
  • Forschungsprojekte als Einzel- und Verbundprojekte zu den fünf Handlungsfeldern:
    • Aus der COVID-19-Pandemie lernen für eine zukünftig bessere Vernetzung von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention
    • Prävention im Betrieb – das betriebsärztliche Handeln weiterentwickeln
    • Präventive Erwerbsverlaufsgestaltung unter Berücksichtigung der Vulnerabilität verschiedener Personengruppen und der Vielfalt der Erwerbsbevölkerung
    • Flexibilisierung der Arbeitswelt – Chancen nutzen, Risiken vermeiden
    • Mit dem Wandel Schritt halten – die wissenschaftliche Methodik fortentwickeln

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie sind durch einschlägige Expertise ausgewiesen und haben Ihre Eignung zur Durchführung der beantragten Maßnahme erklärt und nachgewiesen.
  • Ihr Finanzierungsplan stellt die vorgesehene Finanzierung des Projektes über den gesamten Projektzeitraum dar, und der Projektantrag ist rechtsverbindlich unterschrieben.
  • Nach Abschluss des Vorhabens stellen Sie Daten und Erkenntnisse in weitergabefähiger Form dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Verfügung.
  • Die Ergebnisse ihres Vorhabens bereiten Sie außer für die Fachöffentlichkeit auch für ein breites Publikum auf.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und -höhe:
    • für Projekte: für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren
    • für Nachwuchsgruppen: für einen Zeitraum von 3 Jahren mit bis zu 100% der förderfähigen Kosten
    • Stiftungsprofessuren: für eine mind. 5-jährige Finanzierung der Professur mit jährlich bis zu 300.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Die BAuA veröffentlicht zusätzlich zu der Richtlinie Aufrufe zur Einreichung von Interessenbekundungen, welche die fünf Handlungsfelder konkretisieren. Im Rahmen dieser Aufrufe können Sie eine Interessenbekundung an die BAuA richten.

In einem zweiten Schritt wird eine begrenzte Anzahl von Institutionen zur konkreten Antragstellung in Form von ausführlichen Vorhabenbeschreibungen und eines Formantrages aufgefordert. Weiterführende Informationen sowie Termine finden Sie im Internet.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.10.2028

Weitere Informationen zum Programm:

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