Erasmus für Jungunternehmer

  • Zuschüsse zu Reise- und Unterhaltskosten, je nach Vereinbarung
  • Für Existenzgründer und erfahrene Unternehmer in KMU gemäß KMU-Definition der EU
  • Fördert Erfahrungsaustausch und Vernetzung durch Praxisausbildung bis zu 6 Monaten in einem anderen KMU innerhalb der EU
  • Fördergeber: EU

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer
  • erfahrene Unternehmer in kleinen und mittleren Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU

Was wird gefördert?

Sie können als Jungunternehmer oder Jungunternehmerin einen Zuschuss für Reise- und Unterhaltskosten im Rahmen des europäischen Austauschprogramms erhalten. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, bis zu sechs Monate in einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu arbeiten und dort von erfahrenen Unternehmern zu lernen.

Das Austauschprogramm umfasst folgende Ziele:

  • Praxisausbildung für Jungunternehmer in KMU in einem anderen Land der EU, um einen erfolgreichen Start sowie die Weiterentwicklung ihrer Geschäftsideen zu ermöglichen
  • Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen Unternehmern über die Hindernisse und Herausforderungen bei der Gründung und Weiterentwicklung ihrer Unternehmen
  • Verbesserung des Marktzugangs und Suche nach potenziellen Partnern für neu gegründete und bereits etablierte Unternehmen in anderen EU-Ländern
  • Vernetzung durch Nutzung der Kenntnisse und Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie absolvieren den Auslandsaufenthalt innerhalb einer Zeitspanne von insgesamt 12 Monaten. Der Aufenthalt sollte 1 bis 6 Monate dauern.
  • Sie weisen nach, dass Sie über ein ausreichendes Maß an unternehmerischen Fähigkeiten verfügen.
  • Gastgebende Unternehmer verfügen nachweislich über eine langjährige einschlägige Erfahrung und belegen, dass sie derzeit eine Tätigkeit ausüben, die dem Gast die entsprechenden Lernmöglichkeiten bietet.
  • Die Zahlung der EU-Mittel hängt davon ab, ob Sie den Geschäfts-, Arbeits- bzw. Lernplan erfüllen und die entsprechenden Ergebnisse erzielen und ob Ihre Tätigkeitsberichte von der zuständigen Vermittlungsstelle abschließend genehmigt werden.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss zu Reise- und Unterhaltskosten
  • Förderumfang und -höhe: Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die damit verbundenen Bedingungen sind in einer Vereinbarung zwischen den Jungunternehmern und der Vermittlungsstelle zu regeln. Der Benutzerleitfaden enthält Empfehlungen über die Höhe der Förderung in den einzelnen Gastländern.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Vermittlung erfolgt mit Hilfe von regionalen und nationalen Wirtschaftsorganisationen, die als Vermittlungsstellen fungieren.

Interessierte Jung- und Gastunternehmer stellen den Antrag über ein Online-Anmeldetool und nehmen Kontakt mit der von ihnen ausgewählten Vermittlungsstelle auf. Diese sichtet und prüft den eingegangenen Antrag.

Wichtig: Der Antrag wird erst angenommen, wenn alle Angaben vollständig sind.

Anschließend werden die Anmeldungen in einer Datenbank gespeichert, in der Jung- und Gastunternehmer die Möglichkeit haben, nach Geschäftspartnern zu suchen.

Die nationalen bzw. regionalen Vermittlungsstellen und das Online-Anmeldetool können Sie im Internet unter www.erasmus-entrepreneurs.eu abrufen.

Für fachliche Angaben und Fragen zur Teilnahme am Programm steht Ihnen das Unterstützungsbüro „Erasmus für Jungunternehmer“ zur Verfügung.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Unterstützungsbüros „Erasmus für Jungunternehmer", Stand 04/2024

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt