//ERP-Gründerkredit - StartGeld

Fördernehmer:
Existenzgründer/-innen; Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe
Förderthemen:
Gründung; Wachstums-/Erweiterungsinvestitionen; Betriebsmittel
Förderart:
Darlehen
Fördergeber:
Bund (KfW, LR …)
Ansprechpartner:
KfW Bankengruppe

In aller Kürze

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln von Existenzgründerinnen und -gründern sowie jungen Unternehmen mit einem geringen Fremdfinanzierungsbedarf.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind

  • natürliche Personen, die ein Unternehmen bzw. eine freiberufliche Existenz in Deutschland gründen,
  • Angehörige der Freien Berufe und
  • kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU,

die weniger als 3 Jahre bestehen bzw. am Markt tätig sind.

Verwendungszweck

Die KfW Bankengruppe finanziert Investitionen und Betriebsmittel mit einem Fremdfinanzierungsbedarf von bis zu 100.000 € mit zinsgünstigen Darlehen.

Gefördert werden

  • alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung,
  • ein Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist, 
  • Festigungsmaßnahmen in den ersten 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie
  • erneute Unternehmensgründungen, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen.

Für Vorhaben mit einem höheren Fremdfinanzierungsbedarf steht der ERP-Gründerkredit – Universell zur Verfügung.

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs
  • Förderhöhe: maximal 100.000 €, davon maximal 30.000 € Betriebsmittel
  • Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen
  • Kreditlaufzeit/Tilgungsfreijahre:
    • bis zu 5 Jahre Kreditlaufzeit bei höchstens 1 Tilgungsfreijahr
    • bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit bei bis zu 2 Tilgungsfreijahren
  • Auszahlung: 100% in einer Summe oder in Teilbeträgen
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis 9 Monate nach Darlehenszusage
    • 0,25% pro Monat, beginnend 2 Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge
  • Tilgung:
    • nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in monatlichen Raten
    • für außerplanmäßige Tilgungen: Vorfälligkeitsentschädigung
  • Sicherheiten: sind mit der Hausbank zu vereinbaren

Haftungsfreistellung

Die KfW bietet der durchleitenden Bank eine Haftungsfreistellung von 80% für die gesamte Kreditlaufzeit an.

Kumulation/Kombination

Die Mittel des ERP-Gründerkredits – StartGeld können nicht mit anderen KfW- oder ERP-Programmen kombiniert werden.

Voraussetzungen

Es gelten insbesondere folgende Voraussetzungen:

  • Existenzgründerinnen und -gründer müssen über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben und über eine ausreichende unternehmerische Entscheidungsfreiheit verfügen.
  • Eine Gründung im Nebenerwerb muss mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet sein.
  • Die aktive Mitunternehmerschaft muss gegeben sein.
  • Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie der Fischerei und Aquakultur sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Sanierungen und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der EU werden nicht gefördert.
  • Ausgeschlossen sind zudem Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben.
  • Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Vergabe von ERP-Mitteln.

Antragsverfahren

Anträge können vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei jeder Bank oder Sparkasse gestellt werden.

Weitere Informationen erteilt die KfW Bankengruppe.

Quelle

Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 01/2012; Rundschreiben der KfW Bankengruppe vom 17.10.2011 und 22.12.2011; Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 29.11.2011; Bundesanzeiger Nr. 187 vom 13.12.2011, S. 4356

Weiterführende Informationen

Der thematische Zuschnitt des ERP- und des KfW-Förderangebots ist zum 01.01.2012 neu gestaltet worden.  Mit dem Neuzuschnitt sollen Überschneidungen von KfW- und ERP-Förderung abgebaut und mehr Transparenz geschaffen werden. Die ERP-Förderung fokussiert sich künftig auf die Gründungs- und Innovationsfinanzierung sowie die Regionalförderung. Die KfW-Programme decken die allgemeine Unternehmensfinanzierung sowie die Umwelt- und Energieeffizienzförderung ab.

Die thematische Neugestaltung beinhaltet, dass die KfW-Programme „Gründerkredit – StartGeld“ und „Gründerkredit – Universell“ als ERP-Programme weitergeführt werden. Für die ERP-Programme gelten die üblichen ERP-Bestimmungen. Die Förderbedingungen bleiben ansonsten unverändert.

Zuletzt aktualisiert am: 28.12.2011

Hier finden Sie eine Übersicht der Konditionen für Endkreditnehmer

Konditionen-Übersicht

KfW - Aktuelle Konditionen

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer der KfW Bankengruppe

Formulare und Merkblätter

ERP-Gründerkredit - StartGeld - Antrag, Formulare, Merkblätter

Antrag, Formulare, Merkblätter auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

Links

ERP-Gründerkredit - StartGeld - Beispiele

Förderbeispiele auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

ERP-Gründerkredit - StartGeld - Häufige Fragen

Häufige Fragen auf den Internetseiten der KfW Bankengruppe

Service-Tools

KfW - Tilgungsrechner

Tilgungsrechner der KfW Bankengruppe

KfW - Elektronische Formularsammlung

Elektronische Formularsammlung der KfW Bankengruppe

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9

60325 Frankfurt am Main

Hotline:0800 539-9001

Telefon:+49 69 7431-0

Fax:+49 69 7431-2944

E-Mail:infocenter@kfw.de

Internet:http://www.kfw.de

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