NRW/EU Mikrodarlehen (Ziel 2)
Mit den NRW/EU.Mikrodarlehen unterstützt die NRW.BANK im Auftrag des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit den STARTERCENTERN NRW Gründerinnen und Gründer von Kleinstunternehmen sowie Kleinstunternehmen bis zu drei Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Die NRW/EU.Mikrodarlehen werden aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt.
Wer ist Träger der Finanzierung?
Wer wird gefördert?
Gefördert werden
- natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen, die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberuflich Tätiger in Nordrhein-Westfalen aufnehmen wollen;
- grundsätzlich Kleinstunternehmer als gewerbliche Unternehmen oder Freiberufler, die weniger als drei Jahre bestehen beziehungsweise am Markt tätig sind und ihren Geschäftssitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Gefördert werden auch erneute Unternehmensgründungen, soweit
- keine Verpflichtungen aus vorherigen Gründungsvorhaben bestehen;
- gegebenenfalls von der NRW.BANK für die vorherige Gründung gewährte Darlehen ohne Schaden abgewickelt wurden.
Was wird gefördert?
- Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt.
- Festigungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Ausgeschlossen sind die Umschuldung beziehungsweise Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Gründungsvorhaben oder Festigungsmaßnahmen.
Wie wird gefördert?
Finanziert wird der im Zusammenhang mit der Gründung stehende Finanzierungsbedarf von Kleinstgründungen bzw. von diesbezüglichen Festigungsmaßnahmen.
Zwingende Voraussetzungen für die Förderung sind:
Die Antragstellerin/der Antragsteller muss über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Gründungs- beziehungsweise Festigungsvorhaben verfügen.
Darüber hinaus
- Beratung vor Antragstellung im STARTERCENTER NRW sowie dessen positives Votum;
- Begleitberatung des Gründungsvorhabens oder der Festigungsmaßnahme. Diese kann zum Beispiel durch einen Senior Coach aus dem Netzwerk „Senior Coaching NRW“ erfolgen.
Umfang der Förderung
- Der Finanzierungsanteil umfasst bis zu 100 % des Finanzbedarfs.
- Der Darlehensbetrag liegt zwischen 5.000 € und 25.000 €.
- Zweimalige Antragstellung möglich, sofern der kumulierte Zusagebetrag 25.000 € nicht übersteigt.
Konditionen
- Ratendarlehen; der Darlehensbetrag wird in einer Summe ausgezahlt.
- Laufzeit: fünf Jahre mit einem Tilgungsfreijahr.
- Fester Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit.
- Die Zinsen sind zum 30. des Monats fällig.
- Tilgung nach Ablauf des tilgungsfreien Anlaufjahres in gleich hohen monatlichen Raten.
- Vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ohne Kosten für den Endkreditnehmer jederzeit möglich.
- Den aktuellen Zinssatz können Sie in der Service-Box im Punkt "Konditionen" abrufen.
Wo ist der Antrag zu stellen?
Der Antrag ist vor Beginn des Gründungsvorhabens oder der Festigungsmaßnahme beim STARTERCENTER NRW zu stellen. Dieses leitet den Antrag zusammen mit einer fachlichen Stellungnahme an die NRW.BANK weiter.
Die Antragsvordrucke erhalten Sie bei den teilnehmenden STARTERCENTERN NRW.
Welche Antragsunterlagen werden benötigt?
Neben dem Antragsvordruck sind beim STARTERCENTER NRW folgende Unterlagen einzureichen:
- Vollständiges Konzept zum Gründungsvorhaben oder der Festigungsmaßnahme nach den Anforderungen der STARTERCENTER NRW; die inhaltlichen Anforderungen können Sie bei den STARTERCENTERN NRW erfahren.
- Anlage „De-minimis“-Erklärung über bereits erhaltene „De-minimis“-Beihilfen
Hinweis:
Das Darlehen wird als „De-minimis“-Beihilfe gewährt. Daher ist es erforderlich, zusammen mit dem Antrag eine Erklärung über die bereits erhaltenen „De-minimis“-Beihilfen bei der NRW.BANK einzureichen. Ohne eine Vorlage dieser Erklärung ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich.
- Schufa-Selbstauskunft
- Bankauskunft
- Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung