Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante

  • Kredite bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 50 Mio. €, im Einzelfall Überschreitung möglich
  • Für gewerbliche und kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Finanziert klimafreundliche Fahrzeuge, Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr, IKT für Mobilität
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland
  • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mind. 50%iger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln
  • Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Antragsteller

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten für Investitionen in nachhaltige und klimafreundliche Mobilität in Deutschland, die in Anlehnung an die technischen Kriterien der EU-weiten Definition für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften („EU-Taxonomie“) umgesetzt werden.

Finanziert werden folgende Investitionen:

  • klimafreundliche Fahrzeuge für die Personenbeförderung und leichte Nutzfahrzeuge
  • klimafreundliche Fahrzeuge für die Güterbeförderung
  • Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr an Land, zu Wasser und in der Luft
  • nachhaltige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für Mobilität

In Verbindung mit den förderfähigen Investitionsmaßnahmen können Sie auch für folgende Vorhaben eine Förderung erhalten:

  • Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung
  • Erstellung von Gutachten und Nachweisen zur Einhaltung der technischen Anforderungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie investieren in klimafreundliche Mobilität, d.h.
    • in Fahrzeuge mit direkten CO2-Abgasemissionen von Null,
    • in emissionsarme Fahrzeuge gemäß Definition sowie
    • in die jeweils dazugehörige Infrastruktur.
  • Sie erfüllen die technischen Mindestanforderungen.
  • Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Höchstbetrag: 50 Mio. € pro Vorhaben, Überschreitung im Einzelfall möglich
  • Laufzeiten:
    • 4 bis 30 Jahre bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz:
    • fest für bis zu 5, 10 oder 20 Jahre
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • bei endfälliger Tilgung in einer Summe am Laufzeitende
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis zu 12 Monate nach Zusage, um max. 24 Monate verlängerbar
    • 0,15% pro Monat, ab dem 13. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Leasingfinanzierungen
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb) und die Umgehungen dieser Tatbestände (z.B. durch Treuhandgeschäfte)
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener und abgeschlossener Vorhaben

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Dieser leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 04/2024
  • KfW-Information vom 19.12.2023

Übrigens: Im Parallelprogramm Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Individualvariante können Sie die Konditionen individuell vereinbaren.

Formulare und Merkblätter

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