Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

  • Zuschuss bis zu 90% der förderfähigen Kosten
  • Für kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, rechtlich unselbstständige kommunale Eigenbetriebe, Kommunale Zweckverbände, KdöR (z.B. Kirchen)
  • Fördert Maßnahmen zur erhöhten CO2-Bindung, Steigerung der Biotop- und Artenvielfalt und verstärktem Wasserrückhalt
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • kommunale Zweckverbände
  • weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind (zum Beispiel Kirchen)

Die Zuschüsse können weitergeleitet werden, z.B. an

  • Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund,
  • gemeinnützige Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften,
  • Kirchen, gemeinnützige Vereine oder Verbände.

Eine Weiterleitung der Mittel an Unternehmen in privater Rechtsform oder Wohnungseigentümergemeinschaften ist nur möglich, wenn der kommunale Gesellschafterhintergrund mind. 25% beträgt. Antragsberechtigte weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind (z.B. Kirchen), sind nicht zur Weiterleitung berechtigt.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen, die zu einer erhöhten CO2-Bindung, einer Steigerung der Biotop- und Artenvielfalt oder einem verstärkten Wasserrückhalt beitragen.

Förderfähig sind die Anschaffung von Sachgütern, die Erbringung von Dienstleistungen Dritter sowie projektbezogene Personalkosten in folgenden Bereichen:

  • Umstellung auf naturnahes Grünflächenmanagement
    • Erstellung von Pflegekonzepten und -plänen
    • Beschaffung von technischer Ausstattung
    • Anlage- und Aufwertungsmaßnahmen von beziehungsweise zu naturnahen Grünflächen
    • Aus- und Weiterbildung des Personals
  • Pflanzung von Bäumen
    • Erstellung von Stadtbaumkonzepten
    • Pflanzung von Straßenbäumen
    • Pflanzung von Einzelbäumen
    • Nachträgliche Standortoptimierung zur Erhaltung von Bestandsbäumen
    • Mehrjährige Entwicklungspflege von Neupflanzungen
  • Schaffung von Naturoasen
    • Schaffung beziehungsweise Qualifizierung kleiner lokalklimatisch wirksamer Parkanlagen (sogenannte Pikoparks)
    • Schaffung von Naturerfahrungsräumen
    • Schaffung urbaner Waldgärten
    • Schaffung urbaner Wälder
    • Maßnahmen zur Renaturierung innerörtlicher Kleingewässer
    • Mehrjährige Entwicklungspflege bei Neupflanzungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die beantragte Fördermaßnahme darf den Beihilfentatbestand im Sinne des EU-Beihilfenrechts nicht erfüllen.
  • Es handelt sich um eine freiwillige Maßnahme.
  • Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Sie berücksichtigen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.
  • Die Kosten für Entsiegelungsmaßnahmen umfassen nicht mehr als 20% der beantragten Projektmittel.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 80% der förderfähigen Kosten (finanzschwache Kommunen: 90%)
  • Förderdauer: 2 Jahre (Verlängerung um bis zu 24 Monate möglich)

So können Sie die Förderung kombinieren

Grundsätzlich können Sie die Förderung mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) kombinieren, sofern die Gesamtfördersumme die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme anderer Förderprogramme des Bundes für die selbe Maßnahme ist ausgeschlossen.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ihren Antrag stellen Sie direkt bei der KfW Bankengruppe (KfW).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 01/2024
  • KfW-Information vom 01.02.2024

Kontakt