Meisterprämie NRW

  • Zuschuss i.H.v. 2.500€
  • Für erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung in einem Gewerbe gemäß der Handwerksordnung
  • Fördert die berufliche Weiterbildung zur Handwerksmeisterin oder zum Handwerksmeister
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen einer Meisterprüfung in einem Handwerk

Was wird gefördert?

Nach Bestehen Ihrer Meisterprüfung können Sie eine Prämie erhalten.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie haben einen Meisterabschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung erworben.
  • Sie legen das vom Meisterprüfungsausschuss ausgestellte Zeugnis vor.
  • Das Zeugnis wurde nach dem 30.06.2023 ausgestellt und ist nicht älter als 3 Monate.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Nordrhein-Westfalen.
  • Sie haben bislang keine Meisterprämie oder andere Form der Aufstiegsprämie in Nordrhein-Westfalen oder einem anderen Bundesland beantragt.
  • Sie bewahren Ihr Meisterprüfungszeugnis mind. 5 Jahre auf und sind bereit, es auf Anforderung zur Prüfung vorzulegen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: 2.500 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag online bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH).

Die LGH richtet ihren Antrag für die jeweiligen Durchführungs- und Bewilligungszeiträume an die Bezirksregierung Düsseldorf.

Wichtig: Sie müssen Ihren Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Ausstellung Zeugnisses stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt