Förderung genossenschaftlichen Wohnens

  • Zinsgünstiger Kredit von max. 100.000 € für flexible Laufzeiten bis zu 35 Jahre
  • Für Privatpersonen
  • Fördert Erwerb von Genossenschaftsanteilen zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit für den Erwerb der Anteile an einer Wohnungsgenossenschaft erhalten, die zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung in Deutschland erforderlich sind.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Genossenschaftswohnung wird ausschließlich durch Sie selbst genutzt.
  • Ihre Genossenschaftswohnung befindet sich in Deutschland.
  • Ihre Genossenschaftswohnung erfüllt die Anforderungen an eine Wohneinheit.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit mit Tilgungszuschuss
  • Förderhöhe:
    • max. 100.000 €, einmalig für eine selbstgenutzte Wohneinheit
  • Laufzeiten:
    • 4 bis 10 Jahre Laufzeit mit vollständiger Tilgung zum Laufzeitende
    • 4 bis 25 Jahre Laufzeit bei 1 bis 3 Tilgungsfreijahren
    • 4 bis 35 Jahre Laufzeit bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: Zins wahlweise für die ersten 5 oder 10 Jahre fest
  • Tilgung:
    • in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • während der Zinsbindungsfrist vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrages nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung, Teilrückzahlungen ausgeschlossen
  • Tilgungszuschuss: 7,5% des Kreditbetrages, max. 7.500 €
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision:
    • 0,15% pro Monat ab dem 13. Monat nach Zusage
    • Abruffrist 36 Monate
  • Sicherheiten:
    • banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Erwerb von Genossenschaftsanteilen durch die Antragstellenden oder ihnen nahestehende Personen, die zur Nutzung einer Wohnung berechtigen, die sich ursprünglich in ihrem Eigentum befand und die im Zusammenhang mit dem Anteilserwerb in die Genossenschaft eingebracht werden soll
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenem Erwerb

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW Bankengruppe (KfW) weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Erwerb der Genossenschaftsanteile stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 10/2023
  • KfW-Information vom 20.02.2024

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