Zusätzliche Lkw-Stellplätze in der Nähe von Autobahnanschlussstellen

  • Zuschüsse bis 90% der förderfähigen Kosten, max. 60.000 € pro Stellplatz
  • Für natürliche und juristische Personen des Privatrechts und ausländische juristische Personen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland
  • Finanziert Maßnahmen zur Verbesserung der LkW-Stellplatzkapazitäten an Bundesautobahnen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • wirtschaftlich tätige natürliche und juristische Personen des Privatrechts
  • ausländische juristische Personen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für den Maßnahmen zur Verbesserung der Lkw-Stellplatzkapazitäten an den Bundesautobahnen.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Maßnahmen finanzieren:

  • Neubau von Lkw-Parkplätzen inklusive Zuwegung
  • den Ausbau bestehender Lkw-Parkplätze
  • Ertüchtigungsmaßnahmen von bestehenden Stellplätzen oder sonstigen bisher nicht als Lkw-Stellplätzen genutzten Flächen
  • infrastrukturelle Maßnahmen, Systeme zur Online-Erfassung der Belegung und erforderliche Planungskosten
    in der Nähe von Autobahnanschlussstellen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Es besteht ein Bedarf für die zusätzlichen Lkw-Stellplätze an dem von Ihnen beantragten Autobahn-Abschnitt. Maßgeblich ist die Netzkonzeption für Rastanlagen auf Bundesautobahnen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
  • Sie schaffen eine Mindestanzahl an Lkw-Stellplätzen, die Sie für mindestens 10 Jahre zur Verfügung stellten.
  • Sie statten die Lkw-Stellplätze mit einem System zur Online-Erfassung der aktuellen Belegung aus. Die Daten der Parkplatzbelegung geben Sie digital und in Echtzeit kostenlos weiter.
  • Sie haben vor Bewilligung der Zuwendung noch nicht mit dem Vorhaben begonnen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Aus- und Neubaumaßnahmen von Lkw-Stellplätzen: 80% der zuwendungsfähigen Kosten
    • für Ertüchtigungsmaßnahmen zur Nutzung als Lkw-Stellplätze: 90% der zuwendungsfähigen Kosten
  • Förderhöhe: max. 60.000 € je LKW-Stellplatz

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Zunächst sollten Sie eine Bedarfsanfrage für den beabsichtigten Streckenabschnitt beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) stellen.

Bei vorhandenem Bedarf konnten Sie dort auf den vorgesehenen Formularen bis spätestens zum 15.03.2024 Ihren Antrag stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2024

Weitere Informationen zum Programm:

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