Aktueller Hinweis

Die Förderrichtlinie „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ ist am 30.06.2023 außer Kraft getreten.

Das Nachfolgeprogramm „Zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung NRW (ZunA NRW)“ finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite.

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Rheinland 

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Westfalen 

Formulare und Merkblätter

  • Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Förderprogramms "Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II" - Stand 04/2017
  • Allgemeine Bedingungen für Liquiditätsplafondkredite gemäß der Richtlinie „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“, Förderbereiche 4.1 und 5.1 - Stand 11/2020
  • Stand 07/2024
  • Verwendungsnachweis für Liquiditätsplafondkredite gemäß der Richtlinie „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW II“ (ResA II), Förderbereiche 4.1 und 5.1 - Stand 02/2019

Weitere Förderangebote

NRW.BANK.Ergänzungsprogramm.Abwasser

Zinsgünstige Darlehen bis 5 Mio. € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% in Kombination mit einer ZunA-Förderung - Laufzeit 30 Jahre