Nachhaltige erneuerbare Ressourcen

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben, abhängig vom Projekt
  • Für natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland
  • Fördert Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen erhalten.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in folgenden Bereichen finanzieren:

  • nachhaltige erneuerbare Ressourcen – Gewinnung, Erzeugung und Bereitstellung
  • Ressourcenaufbereitung und -verarbeitung
  • Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen
  • Herausforderungen des Wandels
  • gesellschaftlicher Dialog

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.
  • Ihr Vorhaben entspricht der Zielsetzung des Förderprogramms.
  • Die Durchführung Ihres Vorhabens liegt im Interesse des Bundes.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
  • Ihr Projekt wird zumindest teilweise in Deutschland durchgeführt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • Grundlagenforschung: bis zu 100% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben
    • industrieller Forschung: bis zu 50% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben
    • experimentelle Entwicklung: bis zu 25% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben
    • Durchführbarkeitsstudien: bis zu 50% der förderfähigen Kosten bzw. Ausgaben
    • Bonus für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU möglich

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden, eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und technische Anlagen
  • Anschaffungskosten für Pkw und Vertriebsfahrzeuge
  • Kosten für Büroeinrichtungen, Kreditbeschaffungskosten, Leasingkosten, Pachten, Erbbauzinsen, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Ersatzbeschaffungen sowie bereits abgeschriebene Maschinen und Einrichtungen
  • Investitionen auf der Einzelhandelsstufe und Investitionen von Unternehmen, an denen die Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt mittelbar oder unmittelbar zu mehr als 25% beteiligt sind
  • Ausgaben für laufende Unternehmenstätigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.

Darüber hinaus können Sie Initiativskizzen einreichen.

Sie reichen Ihre Projektskizzen bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) ein.

Aktuelle Bekanntmachungen

Aktuelle Bekanntmachungen liegen derzeit nicht vor.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

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