Klimaschutzinitiative - Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte

  • Zuschüsse bis zu 70%, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten
  • Für Kommunen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung und Kooperationen u.a. mit Verbänden, Vereinen, Hochschulen
  • Fördert Modellprojekte im Klimaschutz, die Treibhausgase auf kommunaler Ebene reduzieren
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Kommunen, also Städte, Gemeinden und Landkreise, und Zusammenschlüsse von Kommunen
  • Betriebe, Unternehmen und andere Einrichtungen mit mindestens 25% kommunaler Beteiligung
  • Kooperationen von Kommunen, Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und Hochschulen

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für Investitionen in modellhafte Klimaschutzprojekte, die Treibhausgase reduzieren und so wesentlich dazu beitragen, dass Kommunen schrittweise treibhausgasneutral werden.

Mit dem Zuschuss können Sie Einzel- und Verbundprojekte insbesondere in folgenden Handlungsfeldern finanzieren:

  • Abfallentsorgung
  • Abwasserbehandlung
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgasreduktion im Wirtschaftsverkehr
  • Smart City, also die Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen
  • Modellprojekte aus anderen Bereichen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen über ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten zur Durchführung des Vorhabens und sind in der Lage, das Projekt fachlich kompetent und wirtschaftlich zu planen, durchzuführen und abzurechnen.
  • Sie weisen projektspezifische fachliche Qualifikationen, Kompetenzen und Erfahrungen nach.
  • An Ihrem Vorhaben besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
  • Das Modellprojekt ist öffentlichkeitswirksam und hat eine bundesweite Ausstrahlwirkung.
  • Sie können über die betreffenden Flächen als Eigentümer oder Mieter/Pächter verfügen.
  • Sie halten die Zweckbindungsfrist von 5 Jahren bzw. für Gebäude von 10 Jahren ein.
  • Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung und benennen einen Koordinator oder eine Koordinatorin.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bis zu 70%, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben bzw. Kosten
  • Förderhöhe: max. 10 Mio. € pro Vorhaben
  • Förderdauer: bis zu 4 Jahre
  • Bagatellgrenze: 200.000 € je Vorhaben

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung mit Drittmitteln, Zuschussförderungen und Förderkrediten kombinieren, wenn Sie eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 15% leisten, bei finanzschwachen Kommunen in Höhe von 10%. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten. Sie können die Förderung nicht mit weiteren Mitteln des Bundes kombinieren.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Förderverfahren ist zweistufig.

Antragstelle ist der Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

In der ersten Stufe reichen Sie Ihre Projektskizzen in den Jahren 2021 bis 2024 jeweils vom 01.03. bis 30.04. und vom 01.09. bis 31.10. ein.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2024

Weitere Informationen zum Programm:

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