Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie weitere Maßnahmen des Bodenschutzes (Bodenschutz- und Altlastenförderrichtlinien)

  • Zuschüsse bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Gemeinden, Gemeindeverbände, juristische Personen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, kommunale Eigenbetriebe
  • Fördert Maßnahmen der Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie des Bodenschutzes
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • juristische Personen des privaten Rechts, deren Geschäftszweck auf den Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken gerichtet ist, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt
  • wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden in Form von Eigenbetrieben

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss in den Bereichen Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie Bodenschutz erhalten.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Erfassung von Altablagerungen oder Altstandorten und schädlicher Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen
  • Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren, die von Altlasten oder altlastverdächtigen Flächen sowie schädlichen Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen ausgehen
  • Gefährdungsabschätzungen und Sanierungsuntersuchungen im Zusammenhang mit kommunalen Planungen für die Wiedernutzbarmachung von Altablagerungen oder Altstandorten sowie schädlicher Bodenveränderungen oder Verdachtsflächen
  • weitere Maßnahmen des Bodenschutzes

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Für die systematische, flächendeckende Erhebung und Erstbewertung von altlastverdächtigen Flächen, Altlasten, schädlichen Bodenveränderungen und Verdachtsflächen sowie für die flächendeckende Erhebung von Brachflächen müssen die vom Landesamt für Natur- und Verbraucherschutz herausgegebenen Handlungsempfehlungen eingehalten werden.
  • Weitere Fördervoraussetzungen sind von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Bagatellgrenze: 12.800 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung.

Wichtig: Sie müssen den Antrag in zweifacher schriftlicher und digitaler Form stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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