Wohnwerterhöhung
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank für unwirksam erklärt, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung zu Änderungen der AGB und Sonderbedingungen mangels einer von Kundin oder Kunden angezeigten Ablehnung als erteilt annimmt (sog. Genehmigungsfiktion).
Wie viele andere Banken ist von dem Urteil auch die NRW.BANK betroffen, die u.a. in § 29 Abs. 1 und Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen der NRW.BANK für die Wohnraumförderung (AB-WRF) [PDF] sowie entsprechend in den Vorgängerbestimmungen einen allgemeinen Mechanismus zur Einführung von Änderungen an den für diesen Geschäftsbereich gültigen Geschäftsbedingungen mit den Kundinnen und Kunden vereinbart hatte.
Im Gegensatz zu dem von BGH entschiedenen Fall haben die Geschäftsbedingungen der Wohnraumförderung allerdings zu keinem Zeitpunkt Bestimmungen enthalten, die eine Zustimmung von Kundinnen und Kunden zu Änderungen von Entgelten oder von Gebühren für Bankleistungen als erteilt annehmen. Es sind somit in keinem Fall Entgelte oder Gebühren auf Grundlage einer fingierten Zustimmung erhoben worden. Ein Erstattungsanspruch auf Grundlage des oben genannten Urteils besteht daher nicht.
Die NRW.BANK hat inzwischen für Darlehensneuabschlüsse die Regelungen in § 29 AB-WRF den Erfordernissen des BGH-Urteils angepasst. Für die bereits abgeschlossenen Verträge wird die vom BGH für unwirksam gehaltene Änderungsregelung von der NRW.BANK nicht angewendet. Es gelten daher die mit den jeweiligen Kundinnen und Kunden der Wohnraumförderung zu Beginn der Vertragsbeziehung vereinbarten Geschäftsbedingungen.
Weitere Fragen oder Informationen zu den Auswirkungen der BGH-Entscheidung auf Ihr Wohnraumförderdarlehen richten Sie bitte an WRF@nrwbank.de.
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Unsere Wohnungsmarktexperten beobachten im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen kontinuierlich die Entwicklung der Wohnungsmärkte. Die aufbereiteten Daten aus verschiedenen Quellen liefern Kommunen kostenlos ein umfassendes Bild des jeweiligen Wohnungsbauumfeldes in ihrer Region.
Jedes Jahr veröffentlichen wir den NRW.BANK.Wohnungsmarktbericht, in dem wir die aktuelle Marktlage sowie die Bedarfs- und Angebotsentwicklung in Nordrhein-Westfalen detailliert erläutern. In die Analyse fließen unter anderem Daten zur Bevölkerungsentwicklung sowie zum Haushaltseinkommen oder auch zur Bautätigkeit ein. Außerdem finden sich im jährlichen Wohnungsmarktbericht Daten und Fakten zu Kaufpreisen und zur Mietentwicklung.
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