Wer muss den Energieausweis vorweisen können?
Das zehn Jahre gültige Dokument braucht jeder Gebäudeeigentümer, der ein Haus oder einen Teil des Gebäudes, zum Beispiel eine Wohnung, ein Büro oder eine Werkstatt verkauft oder neu vermietet. Ausgenommen sind Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Er muss ebenfalls von Immobilienmaklern, die ein Gebäude vermieten oder verkaufen, vorgelegt werden.
Was steht in dem Energieausweis?
Abgebildet wird ein sogenanntes Bandtacho-Label, mit dem sich auf einen Blick das jeweilige Gebäude mit verschiedenen Gebäudestandards vergleichen lässt. Bei Wohngebäuden wird nur die Gebäudehülle und die Heizungsanlage beurteilt, bei gewerblich genutzten Gebäuden geht darüber hinaus auch die Effizienz von Klimatisierung und Beleuchtung in den Vergleich ein.
Wie wird die Energieeffizienz berechnet und eingeordnet?
Auf dem Bandtacho wird der Energiekennwert des Gebäudes – bei Wohngebäuden mit der entsprechenden Effizienzklasse – angezeigt. Dieser kann auf zwei unterschiedlichen Wegen ermittelt werden, nämlich über den Energiebedarf des Gebäudes oder den Energieverbrauch der Bewohner. Je nach Berechnungsmethode spricht man entweder vom Bedarfs- oder vom Verbrauchsausweis.
- Beim Bedarfsausweis wird der Energiebedarf auf der Grundlage der energetischen Qualität von Gebäudehülle und haustechnischen Anlagen mit Hilfe standardisierter Randbedingungen ermittelt.
- Beim Verbrauchsausweis basiert die Einordnung des Gebäudes auf dem Energieverbrauch der letzten drei Abrechnungsperioden für die Beheizung und zentrale Warmwasserbereitung (bei gewerblich genutzten Gebäuden auch für Beleuchtung und Klimatisierung). Längere Leerstände und die Witterung werden dabei rechnerisch berücksichtigt.
Die meisten Hauseigentümer haben Wahlfreiheit zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis. Nur bei Neubauten und älteren unsanierten Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten sind grundsätzlich Bedarfsausweise vorgeschrieben.
Wer stellt den Energieausweis aus?
Energieausweise dürfen ausschließlich von Fachleuten ausgestellt werden. Für bestehende Gebäude sind dies Bauvorlagenberechtigte oder Architekten, Ingenieure oder Handwerksmeister und Techniker mit entsprechender Qualifikation. Für Neubauten sind in Nordrhein-Westfalen staatlich geprüfte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz und zum Teil auch Bauvorlagenberechtigte ausstellungsberechtigt.
Was kostet ein Energieausweis?
Dazu gibt es keine staatlichen Vorgaben. Der Preis kann frei verhandelt werden und richtet sich nach der Art des Ausweises, Gebäudetyp und Größe des Gebäudes. Im bundesweiten Feldversuch lag er für Wohngebäude in 65 Prozent aller Fälle unter 300 Euro.
Was passiert, wenn der Energieausweis nicht vorliegt?
Der Energieausweis ist dem Kauf- oder Mietinteressenten eines Hauses oder einer Wohnung spätestens bei der Besichtigung des Objekts vorzulegen, damit er bei seiner Entscheidung den energetischen Zustand und die zu erwartenden Energiekosten der Immobilie mit berücksichtigen kann. Wer als Eigentümer / Immobilienmakler den geforderten Energieausweis nicht, nur unvollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die von der zuständigen Behörde mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Welche Angaben aus dem Energieausweis sind in Immobilienanzeigen erforderlich?
Wird ein Gebäude oder der Teil eines Gebäudes verkauft oder vermietet und wird für dafür in kommerziellen Medien eine Immobilienanzeige aufgegeben, muss diese folgende Informationen aus dem Energieausweis enthalten:
- Angaben zur Art des Ausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
- den entsprechenden Energiekennwert für das Gebäude und bei Wohngebäuden die entsprechende Effizienzklasse
Mit diesen Informationen soll für Mieter und Käufer bezogen auf den energetischen Standard des Gebäudes mehr Transparenz geschaffen werden.
Stand: 14. Januar 2021