Überall dort, wo ganzjährige Wärme gebraucht wird, steckt Potenzial für Effizienzsteigerungen. „Das Besondere an KWK-Anlagen ist, dass Energie, die sonst vergeudet wird, sinnvoll genutzt werden kann“, erklärt Alexander Schulte von der NRW.BANK die Vorteile. Zum Beispiel in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) mit Verbrennungsmotor: Hier wird mit einem Brennstoff wie Erdgas ein Generator zur Stromerzeugung angetrieben. Die dabei entstehende Abwärme können Unternehmen für ihre Betriebsprozesse oder zum Heizen des Verwaltungsgebäudes nutzen. Alexander Schulte: „Der Energieeinsatz wird damit bis zu 90 Prozent verwertet. Bei der einfachen Stromerzeugung liegt dieser Wert teilweise noch unter 50 Prozent.“
Umrüsten lohnt sich
Für Unternehmen lohnt es sich also, auf KWK-Anlagen umzurüsten – und das nicht nur in ökologischer Hinsicht. „Unternehmen, die kontinuierlich Strom und Wärme benötigen, sparen erhebliche Kosten, weil sie diese selbst herstellen und weniger teuere Energie zukaufen müssen“, so Alexander Schulte. Zudem unterstützt der Staat über eine Vergütung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz Stromselbsterzeuger. Sie können, wenn der Eigenbedarf an Strom gedeckt ist, den überschüssigen Strom mit Gewinn ins öffentliche Netz einspeisen.

Förderung ab 50 Kilowatt elektrischer Leistung
Unternehmen, die in KWK-Anlagen wie BHKW investieren möchten, werden über das neue Förderprogramm NRW/EU.KWK-Investitionskredit unterstützt. Gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union stellt die NRW.BANK über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) langfristige Finanzierungen für KWK-Anlagen zu zinsgünstigen Konditionen zur Verfügung.
Beantragt wird das Darlehen vor Beginn der Maßnahme bei der Hausbank. „Allerdings müssen die Unternehmen beachten, dass KWK-Anlagen erst ab einer elektrischen Leistung von 50 Kilowatt unterstützt werden“, sagt Alexander Schulte. „Diese Anlagen haben sich aber nach drei Jahren, teilweise schon früher, amortisiert.“
Gute Konditionen
Antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische Unternehmen, die die zu fördernde KWK-Anlage selbst betreiben. Sie können eine Darlehenssumme von 50.000 bis 2,5 Millionen Euro beantragen. Die Laufzeit liegt zwischen drei und acht Jahren mit einem Tilgungsfreijahr, wobei der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgelegt wird. Unternehmen können mit dem Darlehen die Investitionen in den Neubau, die Umrüstung oder Erweiterung von KWK-Anlagen finanzieren. Gleichzeitig können unter anderem die Installationskosten, Kosten für Hausanschlüsse sowie Baunebenkosten finanziert werden.
Der Investitionskredit reiht sich ein in weitere Vorhaben in Nordrhein-Westfalen zur Förderung von KWK-Anlagen. Bis 2020 soll der Anteil des Stroms, der mit KWK-Anlagen erzeugt wird, auf mindestens 25 Prozent erhöht werden. Alexander Schulte: „Genauso wie Kraft und Wärme bei KWK-Anlagen, so lassen sich für Unternehmen mit unserem neuen Förderdarlehen zwei Ziele miteinander koppeln: die Umwelt schonen und wirtschaftlich handeln.“
Der NRW/EU.KWK-Investitionskredit lohnt sich
Ein Beispiel zur Wirtschaftlichkeit: Eine 230.000 bis 350.000 Euro teure KWK-Anlage mit einer elektrischen Leistung von 200 Kilowatt (kWel) hat einen Brennstoffbedarf von 665 kW und erzeugt gleichzeitig 335 kW Wärme. Bei 5.000 jährlichen Betriebsstunden kann so über eine Laufzeit von zehn Jahren ein Gewinn von 570.000 bis 670.000 Euro erwirtschaftet werden.