Wer kann das Beratungsangebot der NRW.BANK.Finanzierungsbegleitung in Anspruch nehmen?
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen hat und Sie im Rahmen Ihrer Vorhaben – beispielsweise eine Gründung, eine Wachstumsfinanzierung oder ein Digitalisierungsprojekt – vor einem Finanzierungsgespräch insbesondere mit einer Bank stehen, haben Sie in uns einen neutralen Sparringspartner gefunden.
Warum sollten Sie das Angebot der Finanzierungsbegleitung nutzen?
Damit Sie gut vorbereitet sind! Unser Anliegen ist es, dass Sie mit überzeugenden Unterlagen und dem Wissen über mögliche Förderungen in Ihr Bankgespräch gehen und so Ihre Chancen auf die gewünschte Finanzierung erhöhen.
Wie kann mich die NRW.BANK.Finanzierungsbegleitung konkret bei der Vorbereitung auf mein Bankgespräch unterstützen?
Wir prüfen Ihre Unterlagen mit dem „Blick einer Bank“.
Das heißt, wir schauen uns Ihre Unternehmensunterlagen wie zum Beispiel Jahresabschlüsse oder unterjährigen Zahlen sowie Ihre Planungsunterlagen wie einen Businessplan, ein Strategiepapier inklusive entsprechender Planzahlen, detailliert an. Dies ist vergleichbar mit einer klassischen Kreditprüfung. Im Anschluss besprechen wir unsere Fragen und Anregungen mit Ihnen, damit Sie ein Verständnis für die möglichen Knackpunkte Ihrer (Haus-)Bank erhalten.
Wir stellen Ihnen unsere Anregungen zur Optimierung Ihrer Unterlagen zur Verfügung und geben ergänzend dazu Hinweise auf geeignete Fördermöglichkeiten und nützliche Partner aus unserem Fördernetzwerk.
Was mache ich, wenn ich noch keine oder unvollständige Unterlagen habe?
Kein Problem! Gerne stehen wir Ihnen zunächst auch als Sparringspartner im Rahmen Ihrer Vorhabensplanung zur Seite. So bekommen Sie bereits im Vorfeld einen Eindruck davon, wie Sie vorgehen sollten und worauf ein Finanzier wert legt.
Unterliegt die NRW.BANK dem Bankgeheimnis?
Selbstverständlich! Genau wie alle Geschäftsbanken unterliegt auch die NRW.BANK dem Bankgeheimnis. Sie können daher sicher sein, dass Ihre Informationen – ob mündlich oder schriftlich – stets vertraulich behandelt werden.
Was bedeutet „neutraler Sparringspartner“?
Wir sind für Sie ein objektiver und unabhängiger Gesprächspartner. Wir unterliegen keinen Vertriebszwängen, bei uns stehen Sie und Ihr Vorhaben im Vordergrund. Sie können die Situation Ihres Unternehmens beziehungsweise Ihr Vorhaben in einem geschützten Raum offen mit uns diskutieren und Lösungsansätze ausprobieren. Nutzen Sie unsere Erfahrung!
Erhalte ich bei der NRW.BANK dann direkt ein Förderdarlehen?
Nein, die Förderdarlehen werden grundsätzlich im sogenannten Hausbankenverfahren zur Verfügung gestellt. Das heißt, dass das notwendige Darlehen bei Ihrer Hausbank – alle Banken und Sparkassen – und nicht bei der NRW.BANK zu beantragen ist.
Da wir auch für die Hausbanken ein neutraler Partner sind, geben wir keine Bankempfehlung ab.
Ist das Beratungsangebot der NRW.BANK.Finanzierungsbegleitung kostenfrei?
Ja, da wir im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen arbeiten und unsere Beratung eine Förderleistung darstellt, können Sie unseren Service kostenfrei nutzen.
Darf ich das Beratungsangebot der NRW.BANK.Finanzierungsbegleitung nur einmal in Anspruch nehmen?
Nein, wir begleiten Sie gerne auch langfristig und stehen Ihnen mit unserem Wissen zu Finanzierungs- und Förderthemen immer dann zur Seite, wenn Sie uns brauchen.
Informiert mich die NRW.BANK nur über eigene Förderprodukte?
Nein, wir informieren Sie bedarfsorientiert, das heißt, wir prüfen alle öffentlichen Förderinstrumente, die für Sie in Frage kommen können – ob vom Land, vom Bund oder der EU.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich das Angebot der NRW.BANK.Finanzierungsbegleitung nutzen möchte?
Sie erreichen uns telefonisch unter: 0211 91741-1033 oder per Mail: bcw@nrwbank.de.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!